Nachschlagewerk Finanzierung

In unserem Nachschlagewerk zur Finanzierung können Sie Begriffe und Definitionen rund um das Thema Finanzierung nachschlagen.

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Abgeschlossenheitsbescheinigung

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird von dem Bauaufsichtsamt ausgestellt. In der Bescheinigung wird bestätigt, dass nach dem Wohneigentumsgesetz (WEG) die Räumlichkeiten abgeschlossen sind, d.h. einen eigenen abschließbaren Zugang von außen und von anderen Wohneinheiten baulich getrennt sind.

Abnahme

Dem Bauherrn bzw. Käufer wir das Objekt übergeben. Durch die Abnahme wird anerkannt, dass die Herstellung wie vertraglich vereinbart erfolgte. Aus diesem Grund sollte ein Protokoll erstellen werden, in dem sämtliche Mängel aufgelistet sind. Gleichzeitig sollte festgehalten werden, in welcher Frist die Mängel behoben sein müssen. Mit Abschluss der Abnahme erlischt in der Regel der Anspruch auf weitere Mängelbeseitigung.  

Abnahmeverpflichtung

Die Verpflichtung des Darlehensnehmers, sich das Darlehen innerhalb der Abnahmefrist (im Darlehensvertrag vereinbarte Frist) auszahlen zu lassen.

Abschlussgebühr

Die Abschlussgebühr ist die Gebühr, die bei Abschluss eines Bausparvertrages gefordert wird. Die Höhe der Abschlussgebühr kann zwischen 1 bis 2 % der Bausparsumme variieren. Bei verzicht auf die Aufnahme des Bauspardarlehens, erstatten einige Bausparkassen die Abschlussgebühr zurück.

Abschreibung

Im Zuge der Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung kann die Wertminderung von Wirtschaftsgütern jährlich zu einem bestimmten Prozentsatz als steuerlicher Verlust geltend gemacht werden. Auch kann jährlich ein bestimmter Anteil der Herstellungs- und Anschaffungskosten eines Gebäudes, bei vermieteten Immobilien, steuermindernd geltend gemacht werden. Jedoch ist wichtig, dass ein Grundstück (Grund und Boden) sich nicht abnutzt und so nicht in die Abschreibung einbezogen werden kann.

Abtretung

Eine Abtretung ist die Übertragung von Ansprüchen und Rechten auf Dritte, bei der Immobilienfinanzierung können z.B. Rechte und Ansprüche aus Kapitallebensversicherungen, Bausparverträgen, Grundschulden und Investmentfonds an den Darlehensgeber (neuer Gläubiger) abgetreten werden.

Abwicklungskonto

Über das Abwicklungskonto erfolgt die ratenweise Auszahlung des Darlehensbetrages, der je nach vollendetem Baufortschritt benötigt wird.

Agio

wird auch als Aufpreis oder Aufgeld benannt. Meistens wird die Agio-Höhe in Prozent des Nennwertes angegeben (Wertpapier).

Allgemeine Darlehensbedingungen

die Vertragsbestimmungen der jeweiligen Bank werden von dem Kunden, mit dem unterschriebenen Darlehensvertrag anerkannt und gelten bei der Darlehensabwicklung.

Annuitätendarlehen

Der Darlehensnehmer zahlt während der vereinbarten Zinsbindung jährlich konstante Raten aus Zins und Tilgung. Bei diesem Darlehen ist die Besonderheit, dass die Ratenhöhe gleich bleibt, sich die Zusammensetzung der Rate sich jährlich ändert. Der Anteil des Tilgungsbetrages steigt, während aufgrund der abnehmenden Grundschuld der Zinsanteil sinkt.

Anschaffungs- und Herstellungskosten

Diese fallen bei der Erstellung und Herstellung einer Immobilie an. Diese Kosten beinhalten die Ausgaben für die Errichtung eines Gebäudes, bzw. den Kaufpreis der Immobilie, sowie auch sämtliche Nebenkosten wie z.B. Maklerprovisionen, Notar- und Grundbuchkosten, Grunderwerbssteuer, Erschließungskosten etc.

Anschlussfinanzierung

Dies ist eine Finanzierung, die innerhalb oder nach Ablauf der jeweiligen Zinsbindung neu vereinbart wird. Diese Umschuldung wird auch Prolongation genannt.

Auflassung

Die Auflassung ist die Einigung zwischen Käufer und Verkäufer über den Eigentumsübergang, der im Rahmen des Kaufvertrages von einem Notar beurkundet wird.

Auflassungsvormerkung

Der Anspruch des Käufers auf Eigentumsübertragung wird mit dieser Eintragung im Grundbuch bis zur endgültigen Eintragung als neuer Eigentümer gesichert. (Schutz vor Belastung durch den Verkäufer, z.B. vor weiterem Verkauf oder Belastung mit Grundpfandrechten) Die Auflassungsvormerkung wird im Grundbuch in Abteilung II eingetragen.

Auszahlungsvoraussetzungen

Wenn die Auszahlungsvoraussetzungen der Banken erfüllt sind, wird das Darlehen ausgezahlt. Zu diesen Voraussetzungen gehören entsprechende Nachweise, vollständig unterzeichnete Darlehensverträge, im Grund eingetragene Grundpfandrechte an vereinbarter Rangstelle und sonstige von der Bank verlangten Nachweise.