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Aktuelle Meldungen zu den Themen Versicherungen, Finanzierung und Geldanlage

Nicht wegen Traumhaus überschulden

Man baut nur einmal im Leben – so lautet eine alte Volksweisheit. Die meisten Bauherren sind sich dieser Tatsache mehr als bewusst, weshalb sie die Vorbereitung ihres Vorhabens im Regelfall sehr penibel angehen und sich auch viel Zeit dafür nehmen. Das Gebäude soll am Ende genau so werden, wie sie es sich schon immer vorgestellt haben.

Was die Planung betrifft, so fällt auf, dass das festgesetzte Budget normalerweise vollständig ausgeschöpft wird. Dies ist auch vollkommen in Ordnung, schließlich werden Budgetgrenzen aus diesem Grund gesetzt. Allerdings gilt es einen Punkt zu berücksichtigen: Ein Bau wird fast immer teurer als ursprünglich angenommen wurde. Die meisten Bauherren können ein Lied davon singen. Nur selten gelingt es, die Kosten einzuhalten – stattdessen laufen mit der Zeit Kosten auf, die nicht eingeplant gewesen sind.

Die zusätzlichen Kosten können auf verschiedene Untersachen zurückzuführen sein. Nicht selten sind Fehler die Ursache: Architekt oder Bauunternehmen haben sich verkalkuliert, weil Baustoffe teurer wurden oder man muss auf andere Baumaterialien ausweichen, weil das eingeplante Material nicht verfügbar ist. Zum anderen stellen viele Bauherren während des Baus fest, dass es sich doch lohnt, bestimmte Upgrades in Kauf zu nehmen. So wird plötzlich doch eine Fußbodenheizung installiert, weil ein nachträglicher Einbau viel teurer wäre.

Über die Zusatzkosten machen sich die Häuslebauer meist keine Gedanken. Oft liegt dies auch am Vertrauen in die Bank: Eine Nachfinanzierung wird schon irgendwie möglich sein, sagen sich viele Bauherren. Allerdings sollte man nicht so leichtfertig handeln: Eine zusätzliche Kapitalaufnahme kann teurer werden und ggf. sogar zur Überschuldung führen. Eine solche Kostenfalle muss nicht sein, schließlich will man in seinem Leben nicht nur für die Abzahlung des Hauses arbeiten.

1. September 2010, 20:00  |  Finanzen und Geldanlage, Immobilien

PKV Wechsel besser noch in diesem Jahr vornehmen

Wer ernsthaft vorhat, seine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung zu kündigen und in die private Krankenversicherung zu wechseln, sollte sich möglichst beeilen. Es empfiehlt sich, den Versicherungswechsel noch in diesem Jahr über die Bühne zu bringen, um dadurch von mehreren Vorzügen profitieren zu können. Damit der Wechsel rechtzeitig abgeschlossen wird, gilt es sich zu beieilen, was letztlich an der geltenden Kündigungsfrist für die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung liegt. Immerhin liegt die Kündigungsfrist bei zwei Monaten. Wer vor dem 30. September seine Mitgliedschaft in der GKV kündigt, kann zum 1. Dezember in die PKV wechseln. Wer später kündigt, kann erst im nächsten Jahr in die PKV eintreten.

Nun könnte man annehmen, dass es letztlich egal ist, ob man nun ein paar Monate früher oder später in die PKV wechselt. Allerdings ist diese Annahme falsch: Es kann durchaus einen Unterschied machen, ob der Eintritt in diesem oder im nächsten Jahr erfolgt. Gleich zwei wichtige Punkte sprechen dafür, den Versicherungswechsel noch im Jahr 2010 abzuschließen.

Da wäre zunächst einmal die Tatsache, dass einige PKV-Anbieter zu Jahresbeginn neue Tarife einführen. Diese können gegenüber den derzeit verfügbaren Tarifen gewisse Nachteile mit sich bringen. So können beispielsweise Leistungen gekürzt oder eingeschränkt werden. Schließlich machen die Gesundheitskosten vor der PKV keinen Halt: Auch die PKV-Anbieter überarbeiten ihre Tarife. Außerdem nimmt das Einstiegsalter eine Auswirkung auf den Beitrag der privaten Krankenversicherung. Je jünger man bei Eintritt ist, desto günstiger ist man auf lange Sicht versichert, weil der Versicherer Altersrücklagen in höherem Umfang bilden kann.

30. August 2010, 20:00  |  Versicherungen

Baufinanzierung am besten per Risikolebensversicherung absichern

Bei der Aufnahme von Immobiliendarlehen geht es im Regelfall um große Zahlen. Meist werden sechsstellige Beträge aufgenommen, deren Rückzahlung viele Jahre in Anspruch nimmt. Weil niemand vorhersagen kann, was die Zukunft bringt, ist es daher empfehlenswert, dass Darlehensnehmer die eigene Familie schützen.

Viele Banken raten zum Abschluss von Restschuldversicherungen. Das Prinzip ist einfach: Sollte der Darlehensnehmer versterben, stehen die Hinterbliebenen nicht mit leeren Händen da und müssen um die Immobilie fürchten. Stattdessen wird der Restschuldbetrag von der Versicherung abgelöst und die Immobilie bleibt im Eigentum der Familie.

Allerdings gelten derartige Versicherungen als relativ kostspielig. Im Allgemeinen kann daher gesagt werden, dass es sich meistens nicht lohnt, diesen Weg zu gehen. Auf andere Art und Weise kann ein ähnlicher und meist deutlich günstigerer Versicherungsschutz erlangt werden. Dies ist beispielsweise möglich, indem man sich für den Abschluss einer Risikolebensversicherung entscheidet.

Der Unterschied einer Risikolebensversicherung gegenüber einer konventionellen Lebensversicherung besteht darin, dass die monatliche finanzielle Belastung deutlich geringer ausfällt. Zwar sieht die Versicherung am Ende der Laufzeit keine Erstattung der geleisteten Zahlungen vor, aber dafür muss auch nur ein Bruchteil des Beitrags eingezahlt werden. Alles in allem kann ein umfassender und günstiger Versicherungsschutz erlangt werden.

Verständlicherweise muss die Versicherung exakt abgestimmt sein. Besonders wichtig ist folgender Punkt: Die Versicherungssumme sollte den Restschuldbetrag zuzüglich Vorfälligkeitsentschädigung abdecken, damit eine absolute Kostensicherheit gegeben ist. Die Laufzeiten von Finanzierung und Versicherung müssen übrigens nicht übereinstimmen. Bei hoher Darlehenstilgung lohnt es sich meist, alle paar Jahre eine neue Risikolebensversicherung über einen niedrigeren Restschuldbetrag abzuschließen.
 

27. August 2010, 09:00  |  Finanzen und Geldanlage, Immobilien

Wechsel in die PKV soll wieder einfacher werden

Bisher hat sich das Bundesgesundheitsministerium vorwiegend mit den Problemen der gesetzlichen Krankenversicherung beschäftigt. Allerdings scheinen die Gesundheitspolitiker nun auch Zeit zu finden, um die private Krankenversicherung zu überarbeiten bzw. den gesetzlichen Rahmen zu ändern. So wird unter anderem das Ziel verfolgt, den Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung zu vereinfachen.

Die letzten Regierungen hatten den Eintritt in die Krankenversicherung erschwert – unter anderem indem eine Wartezeit eingeführt wurde: Arbeitnehmer müssen mit ihrem Jahresbruttoeinkommen ganze drei Jahre in Folge über der Versicherungspflichtgrenze liegen, damit ein Wechsel gestattet ist. Vor ungefähr zwei Wochen hieß es, dass man in der Politik plane, den Wartezeitraum von drei Jahren auf ein Jahr zu verkürzen.

Doch nun wurden neue Pläne bekannt. Die Versicherungspflichtgrenze soll leichter zu erreichen sein. Das Bundesgesundheitsministerium plant, den Grenzwert nicht mehr an das jährliche Einkommen sondern an das Monatseinkommen zu koppeln. Es soll möglich werden, von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung zu wechseln, indem man als Angestellter mit seinem Einkommen einmalig über der monatlichen Einkommensgrenze liegt.

Eine solche Änderung könnte große Auswirkungen haben. Viele Arbeitnehmer hätten es leichter, einen Versicherungswechsel anzugehen. Wer beispielsweise Tantiemen oder Bonuszahlungen erhält, könnte die Grenze leichter überschreiten und somit die Möglichkeit erhalten, von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung zu wechseln.

Sollte dieser Plan tatsächlich in die Tat umgesetzt werden, könnte die Anzahl der PKV-Versicherten maßgeblich zunehmen. Denn noch nie zuvor waren so viele Kassenmitglieder an der privaten Krankenversicherung interessiert. Hohe Beitragsanstiege, Zusatzbeiträge und eingeschränkte Versicherungsleistungen lassen die Versicherten immer häufiger über einen Wechsel nachdenken.

25. August 2010, 08:00  |  Versicherungen

Eigenkapital darf bei der Baufinanzierung nicht fehlen

Die niedrigen Hypothekenzinsen erlauben es vielen Haushalten, vergleichsweise große Immobiliendarlehen aufzunehmen. Denn selbst bei hohen Darlehenssummen hält sich die Zinsbelastung in Grenzen. Da wundert es nicht, dass etliche Bauherren und Immobilienkäufer mit dem Gedanken spielen, möglichst das gesamte Vorhaben zu finanzieren. Teilweise wird sogar darüber nachgedacht, die günstigen Zinsen insofern zu nutzen, dass auch noch Inneneinrichtung oder Renovierung finanziert werden. Außerdem räumen viele Banken ihren Kunden die Möglichkeit ein, Nebenkosten (Grunderwerbsteuer, Grundbuchamt, Notar und Immobilienmakler) zu finanzieren.

Zunächst mögen all diese Möglichkeiten sehr verlockend wirken. Allerdings wird ein wichtiger Punkt in der anfänglichen Euphorie gerne vergessen: Der Darlehensbetrag muss wieder zurückgezahlt werden. Das Problem hierbei: Je höher der Darlehensbetrag bemessen ist, desto mehr Zeit nimmt die Rückzahlung in Anspruch. Erschwerend kommt hinzu, dass heutzutage vergleichsweise niedrige Tilgungssätze vereinbart werden. Nicht selten wird mit einer anfänglichen Tilgung von einem Prozent begonnen. Zwar wird die finanzielle Belastung dadurch niedrig gehalten, aber dafür findet auch fast kein Abtrag der Restschuld statt. Bei einer anfänglichen Tilgung von einem Prozent sind nach 10 Jahren (hier läuft auch meistens die Zinsbindung aus) gerade einmal 11 Prozent des ursprünglichen Darlehensbetrags zurückgezahlt.

Ein solch niedrige Rückzahlung ist riskant: Selbst nach vielen Jahren der Tilgung ist der Restschuldbetrag noch sehr hoch bemessen. Deshalb ist es immer gut, Eigenkapital einzusetzen. Hierdurch lässt sich die Rückzahlungsdauer maßgeblich verkürzen. Außerdem hat der Einsatz von Eigenkapital einen weiteren positiven Effekt: Der Zinssatz wird positiv beeinflusst bzw. verringert, was wiederum die Darlehensrate verkleinert oder eine höhere Tilgung zulässt.

23. August 2010, 22:56  |  Immobilien

Tarifwechsel können zu Schwierigkeiten führen

Obwohl im Allgemeinen gesagt werden kann, dass die private Krankenversicherung einen erstklassigen Krankenschutz bei einem guten Preis-Leistungsverhältnis bietet, sind längst nicht alle Privatpatienten mit ihrem Krankenschutz zufrieden. Es scheint zunehmend mehr Versicherungsnehmer zu geben, die einen Wechsel vornehmen wollen – schließlich sind Tarifwechsel (sowohl intern als auch zu anderen Versicherern) mittlerweile zulässig.

Allerdings gilt es zu wissen, dass ein solcher Wechsel nicht immer glatt über die Bühne läuft bzw. er einen faden Beigeschmack haben kann, der sich vor allem auf die Höhe des Versicherungsbeitrags auswirkt: Längst nicht immer wird der Wechsel so günstig, wie man sich dies ursprünglich vorgestellt hat. Zwar wurde die Erhebung sogenannter Tarifstrukturzuschläge vom Bundesverwaltungsgericht untersagt – jedoch gilt diese Regelung ausschließlich für pauschal ermittelte Zuschläge. Individuell errechnete Zuschläge können trotzdem anfallen.

Aufgrund dieser Rahmenbedingungen gilt es als ratsam, gleich von Beginn an den optimalen PKV Tarif zu wählen. Gerade weil inzwischen die Möglichkeit gegeben ist, Tarifwechsel vorzunehmen, scheinen sich viele Interessenten mit der Tarifwahl nicht mehr ganz so intensiv zu beschäftigen. Dabei ist sie wichtiger als je zuvor: Die Auswahl an PKV-Tarifen hat deutlich zugenommen, weshalb es schwieriger ist, schnell einen Überblick zu gewinnen.

Bei der Tarifsuche gilt es vor allem auf zwei Wesentliche Dinge zu achten. Zunächst einmal kommt es auf die Leistungen an: Wer in die private Krankenversicherung wechselt, kann den Umfang des Versicherungsschutzes enorm beeinflussen. Es muss sichergestellt werden, dass alle wichtigen Leistungen im Tarif enthalten sind. Ebenso muss der Versicherungsbeitrag überzeugen können. Teilweise treten immense Beitragsunterschiede auf, weshalb ein Versicherungsvergleich zu einer deutlichen Kostenersparnis führen kann.

20. August 2010, 08:00  |  Versicherungen

Zinstief zur günstigen Anschlussfinanzierung nutzen

Besser könnte die Situation für Bauherren und Immobilienkäufer gar nicht aussehen. Weiterhin befinden sich die Hypothekenzinsen auf Tiefstand. Zwar hatten die Zinssätze für Baufinanzierungen in den vergangenen Wochen ein wenig angezogen, doch in den letzten Tagen sind sie wieder zurückgegangen. Die DGZF-Pfandbriefkurve befindet sich auf dem tiefsten Stand seit mehreren Jahrzehnten.

Doch nicht nur angehende Wohneigentümer können von den niedrigen Zinssätzen profitieren. Wer vor Jahren eine wesentlich teurere Baufinanzierung abgeschlossen hat, braucht sich nicht zu ärgern. Schließlich besteht in zahlreichen Fällen die Möglichkeit, sich die derzeit so günstigen Zinssätze für die eigene Finanzierung bzw. für eine bevorstehende Anschlussfinanzierung zu sichern.

Sollte ein bestehendes Immobiliendarlehen innerhalb der nächsten sechs Monate auslaufen und neu finanziert werden müssen, so ist eine unmittelbare Reservierung der aktuell günstigen Darlehenskonditionen möglich. Hierzu werden übliche Immobiliendarlehen abgeschlossen, mit denen die Ablösung alter Finanzierungen vorgenommen wird.

Zinsbindungen, die noch bis zu vier Jahre bestehen, stellen ebenfalls kein Hindernis dar. Sogenannte Forward-Darlehen erlauben es, sich Darlehenskonditionen bis zu vier Jahre vor dem eigentlichen Zeitpunkt der Darlehensumschuldung zu sichern. Dementsprechend bietet sich einem großen Teil aller Wohneigentümer, die derzeit ein Immobiliendarlehen zurückzahlen, die große Chance, sich günstige Konditionen für die Anschlussfinanzierung zu sichern.

Ob es sinnvoll ist, noch länger abzuwarten, muss jeder für sich selbst entscheiden. Fakt ist, dass sich die Hypothekenzinsen auf einem Tiefstand befinden – viel günstiger können sie im Grunde nicht mehr werden. Der Großteil der Finanzierungsexperten geht davon aus, dass die Zinssätze auf lange Sicht eher steigen werden.

18. August 2010, 20:15  |  Finanzen und Geldanlage

Deutsche Bevölkerung lebt relativ ungesund

In der heutigen Zeit wissen die meisten Leute genau, wodurch sich eine gesunde Lebensweise auszeichnet. Ausgewogene Ernährung und Sport sind Themen, die allseits bekannt sind und in den Medien immer wieder aufgegriffen werden. Allerdings scheinen Theorie und Praxis zwei vollkommen unterschiedliche Welten zu sein. Wie eine Untersuchung aufzeigt, die von der DKV und Sporthochschule Köln durchgeführt wurde, lebt der Großteil der Deutschen ungesund. Die gewonnen Informationen basieren auf einer Umfrage, an der 2.500 Personen teilgenommen haben.

Auf Basis der Befragung kann gesagt werden, dass es vor allem um die Ernährung der Deutschen nicht gut bestellt ist. Jeder dritte Bürger nimmt zu wenig Obst und Gemüse zu sich. Jeder Zweite ernährt sich grundsätzlich nicht ausgewogen. Besonders stechen junge Menschen bis 30 Jahren hervor: Sie ernähren sich viel zu häufig von Fastfood. Im Allgemeinen wird in Deutschland zu fetthaltig gegessen. Aber auch ein zu hoher Konsum von Alkohol und Zigaretten wurde festgestellt.

Was den Bewegungsmangel betrifft, so ist dieser nicht zu verleugnen. Wer körperlich arbeitet, befindet sich im Vorteil: Außerhalb des Jobs finden die Leute kaum noch Zeit für Bewegung. Vor allem Büroangestellte leiden unter einem ausgeprägten Mangel an Bewegung. Mitunter wird der Bewegungsmangel für das Übergewicht zahlreicher Menschen verantwortlich gemacht.

Interessant ist die Feststellung, dass der Großteil der Bevölkerung gestresst ist. Besonders der Job wird als Stressfaktor häufig aufgeführt: Ein großer Teil der Berufstätigen gab an, sehr häufig unter Stress zu stehen. Auch dies ist kein gutes Zeichen, schließlich ist mittlerweile bekannt, dass Stress ungeheuer negative Auswirkungen auf die Gesundheit nimmt.

16. August 2010, 08:00  |  Allgemein

Einliegerwohnungen über Darlehenstranchen finanzieren

Häuser mit integrierter Einliegerwohnung liegen absolut im Trend. Zunehmend mehr Immobilienkäufer sowie auch Bauherren entscheiden sich für diese Variante. Die Hintergründe können dabei ganz verschieden sein. Einigen geht es darum, abgetrennten Wohnraum für die Kinder zu schaffen, andere zielen hingegen darauf ab, einen Untermieter unterzubringen, um dadurch zusätzliche Einnahmen zu erzielen.

Sofern die Wohnung vermietet wird, bietet es sich an, die Finanzierung zu optimieren bzw. den Umstand der Vermietung bei der Darlehensgestaltung unbedingt zu berücksichtigen. Sofern Mieteinnahmen anfallen, müssen diese nämlich versteuert werden – im Gegenzug ist man natürlich dazu berechtigt, die Finanzierungskosten umzulegen bzw. von den Mieteinnahmen abzuziehen, um somit die Steuerlast zu verringern.

Letztlich hat dies zur Folge, Immobiliendarlehen aufteilen zu müssen. Wird eine Immobilie nicht vollständig vermietet, sondern zum Teil privat genutzt, dürfen nur die Finanzierungskosten der vermieteten Wohneinheit steuerlich geltend gemacht werden. Folglich ist eine saubere Trennung der Finanzierungskosten umso wichtiger, die letztlich auf verschiedenem Wege erzielt werden kann.

Eine Möglichkeit wäre es, einfach zwei Immobiliendarlehen abzuschließen und die Zinsen des einen Darlehens dann abzusetzen. Aufgrund der geteilten Darlehensbeträge (Darlehenssummen können die Zinssätze beeinflussen) könnte es jedoch zu höheren Finanzierungskosten kommen. Deshalb ist es häufig besser, ein Darlehen aufzunehmen und dieses in zwei Tranchen zu teilen. Auf diesem Weg ist es möglich, in den Genuss niedriger Zinssätze zu gelangen und gleichzeitig über eine saubere Trennung zu verfügen. Im Regelfall stellt diese Verfahrensweise überhaupt kein Problem dar, wobei es aus Gründen der Absicherung dennoch ratsam ist, zuvor einen Steuerberater aufzusuchen und sich professionellen Rat zu holen.
 

13. August 2010, 08:00  |  Immobilien

Tarifzuschlag bei PKV Wechsel nicht zulässig

Etliche PKV Anbieter haben in den letzten Jahren neue Tarife aufgelegt. Viele dieser Tarife zeichnen sich durch vergleichsweise günstige Beiträge aus. Versicherungsnehmer können die Leistungen bei vielen dieser Tarife gezielt wählen und somit nicht nur einen günstigen, sondern eben auch maßgeschneiderten Versicherungsschutz erlangen.

Da wundert es nicht, dass viele Bestandskunden einen Wechsel vornehmen wollen. Tarifwechsel innerhalb der privaten Krankenversicherung sind mittlerweile möglich – wobei angemerkt werden muss, dass sich ein Wechsel in der Praxis nicht immer ganz so leicht gestaltet wie häufig angenommen wird. Dies liegt unter anderem daran, dass viele Versicherer sogenannte Tarifstrukturzuschläge berechnen, wenn es zum Wechsel kommt.

Mit einem Tarifstrukturzuschlag möchte der Versicherer einen angeblichen Kostenverlust ausgleichen, der durch den Wechsel entsteht. Viele PKV-Anbieter behaupten von sich, dass ihre neuen PKV-Tarife auf eine vollkommen andere Tarifstruktur aufgebaut sind und deshalb ein direkter Vergleich mit den älteren Tarifen nicht möglich ist. Aufgrund der abweichenden Kalkulation müssten Bestandskunden, die einen Wechsel vornehmen, einen höheren Beitrag entrichten.

Dieser Verfahrensweise hat das Bundesverwaltungsgericht nun einen Riegel vorgeschoben. Das Gericht hat entschieden, dass die Versicherer nicht dazu berechtigt sind, einen pauschalen Tarifzuschlag zu erheben, der automatisch für jeden Wechselkunden gilt. Für alle Wechselwilligen sind dies gute Nachrichten: Es ist davon auszugehen, dass die Versicherer bald reagieren und ihre Tarife entsprechend anpassen bzw. der Wechsel erleichtert wird.

Allerdings gilt es ebenso zu berücksichtigen, dass lediglich pauschale Tarifzuschläge als ungültig erklärt wurden. Individuell ermittelte Aufschläge gelten deshalb nicht automatisch als ausgeschlossen.

11. August 2010, 18:00  |  Versicherungen