BGH Urteil: Kontoführungsgebühren bei Bauspardarlehen unzulässig

BGH Urteil: Kontoführungsgebühren bei Bauspardarlehen unzulässig

Eine jährliche Kontoführungsgebühr in Höhe von 9,48 Euro brachte Verbraucherschützer dazu, gegen eine Bausparkasse vor Gericht zu ziehen. Die Verbraucherschützer hielten die Gebühr für überflüssig, weil die Bausparkasse bereits Geld mit der eigentlichen Darlehensvergabe verdient und die Zinsen, die hierbei eingenommen werden, Kosten rund um die Verwaltung abdecken.