Anschlussfinanzierung bei Immobiliendarlehen

Immobiliendarlehen sind zumeist an eine Laufzeit, die Zinsbindung, gekoppelt. Ist das Ende der Zinsbindungsfrist erreicht, besteht häufig eine Restschuld. Den ausstehenden Restschuldbetrag gilt es entweder zu begleichen oder alternativ in eine neue Baufinanzierung zu verlagern. Für die meisten Darlehensnehmer bedeutet dies, eine neue Finanzierung – die Anschlussfinanzierung – abzuschließen.

Anschlussfinanzierung bei Immobiliendarlehen

Bei der Anschlussfinanzierung für Haus oder Wohnung tun sich zwei Optionen auf:

  1. Prolongation: Das Fortsetzen der Baufinanzierung beim bestehenden Darlehensgeber wird als Prolongation bezeichnet. Diese Finanzierungslösung ist sehr verbreitet, weil sie in erster Linie komfortabel ist. Allerdings hat dieser Komfort seinen Preis: Prolongationsdarlehen punkten nur selten mit attraktiven Zinsen.

    Mehr über die Prolongation von Immobiliendarlehen erfahren.

  2. Umschuldung: Wird im Rahmen einer Anschlussfinanzierung der Darlehensgeber gewechselt, handelt es sich um eine Umschuldung. Der hiermit verbundene Aufwand ist geringfügig größer, wobei im Gegenzug niedrigere Hypothekenzinsen locken. Je nach Höhe des Restschuldbetrags und der gewählten Finanzierungsdauer kann sich eine große Ersparnis ergeben.
  3. Mehr über die Umschuldung von Baufinanzierungen erfahren.

Immobiliendarlehen umschulden oder prolongieren?

Ob es nun besser ist, sich als Anschlussfinanzierer für eine Prolongation oder Umschuldung zu entscheiden, lässt sich pauschal nicht sagen. Es kommt auf die jeweilige Finanzierung an. Nur durch Einholen und Auswerten von Finanzierungsangeboten steht fest, wo die günstige Anschlussfinanzierung lockt.

Wie schon angedeutet, überzeugen Prolongationsangebote eher selten mit attraktiven Darlehenskonditionen. Deshalb sollte kein Eigenheimbesitzer oder Kapitalanleger die Umschuldung vorzeitig ausschlagen.

Übrigens sind konkrete Umschuldungsangebote individuell berechnetem Zinssatz schnell eingeholt. Hilfe leistet unser Online-Rechner für die Umschuldung

Umschuldung via Forward-Darlehen

Eine besondere Umschuldungslösung ist das Forwarddarlehen. Es dient der frühzeitigen Zinssicherung. Darlehensnehmer, die steigende Hypothekenzinsen befürchten, können sich gegen dieses Zinsrisiko absichern. Ein Forwarddarlehen bietet ihnen die Chance, sich mehrere Jahre vor dem Umschuldungszeitpunkt die gegenwärtigen Marktzinsen zu sichern.

Mehr über Foward-Darlehen erfahren.

Grundpfandrechte bei der Anschlussfinanzierung

Ob Bank, Bausparkasse oder Versicherer: Alle Darlehensgeber bestehen auf die Besicherung ihrer Immobiliendarlehen mittels Grundschuld. Wer seine Anschlussfinanzierung beim bestehenden Darlehensgeber fortsetzt, kann das eingetragene Grundpfandrecht unverändert lassen.

Im Falle einer Umschuldung gilt es die Besicherung anzupassen. Es ist eine Abtretung der Grundschuld notwendig. Weitere Informationen finden Sie hier: Ablauf und Kosten der Grundschuldabtretung.

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