Auswirkungen einer Scheidung auf die Baufinanzierung

Vorbei sind die Zeiten, in denen der Ehebund ein Leben lang gehalten hat. In Deutschland wird mittlerweile fast jede zweite Ehe geschieden – und das im Schnitt sogar noch vor dem verflixten siebten Jahr.

Auswirkungen einer Scheidung auf die Baufinanzierung

Wenn das Darlehen zur Belastung wird

Unter den zahlreichen Personen, die in Scheidung leben, befinden sich viele Eigenheimbesitzer. Abbezahlt sind die Objekte aber längst nicht immer, häufig gilt es noch stattliche Immobiliendarlehen zu bedienen. Darlehen sind in solch einer Situation meist eine Belastung, weshalb sich viele Betroffene die Frage stellen, ob sie nicht einfach aus der Finanzierung aussteigen können.

Allerdings ist ein vorzeitiger Ausstieg aus der Baufinanzierung aufgrund der Scheidung bei weitem nicht so leicht möglich, wie sich dies die meisten Leute vorstellen. Immerhin wurde mit der Bank ein Vertrag geschlossen, an den es sich zu halten gilt. Eine vorzeitige Beendigung der Baufinanzierung aufgrund einer Ehescheidung ist im Regelfall nicht möglich.

Verstöße gegen den Vertrag stellen keine Option dar, sie würden hohe Kosten nach sich ziehen – und selbst wenn die Bank einverstanden ist, gilt es eine Vorfälligkeitsentschädigung zu entrichten, die sich oft auf einen hohen Betrag beläuft.

Welcher Ehepartner die Darlehensrate aufwenden muss

Wer die Raten weiterhin zu begleichen hat, lässt sich verallgemeinert nicht sagen. Wer hier im Blogbeitrag eine konkrete Antwort sucht, muss leider enttäuscht werden. Wie es mit der Baufinanzierung im Falle einer Scheidung weitergeht, lässt sich so pauschal nicht sagen. Es kommt ganz auf die jeweilige Situation an.

Im Optimalfall können sich beide Partner auf gemeinsame Lösung verständigen, andernfalls muss diese Frage auf dem Rechtsweg geklärt werden. Genau gleich verhält es sich übrigens mit der Frage, wer letztlich die Immobilie zugesprochen bekommt. Diesbezüglich kommt es vor allem darauf an, wer als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist und welcher Güterstand zwischen den Eheleuten besteht.

Risiko der Scheidung finanziell absichern

Zum Thema Finanzierung ist anzumerken, dass wenigstens die Möglichkeit besteht, Vorsorge zu leisten. Einige Banken bieten ihre Darlehen in Verbindung mit einem so genannten Vorfälligkeitsschutz an. Dieser gestattet einen Ausstieg aus der Finanzierung, ohne dass eine Vorfälligkeitsentschädigung zu entrichten ist. Er greift bei Härtefällen, die im Vorfeld definiert wurden. Je nach Bank kann auch die Scheidung solch ein Härtefall sein.

Wenn Sie eine Baufinanzierung planen und beispielsweise Wert auf solch eine Art von Sonderregelung legen, helfen wir weiter. Unsere unabhängigen Berater prüfen gerne für Sie, ob sich augenblicklich Finanzierungspartner finden, die entsprechende Finanzierungslösungen für Ihre Situation anbieten. Die Beratung ist selbstverständlich kostenfrei, sodass Sie zu keiner Zeit ein Risiko eingehen und jederzeit entscheiden können, über wen finanziert wird.

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