Baugrundstück mit Abrissimmobilie: Worauf vor dem Kauf zu achten ist

Nicht alle Bauherren errichten ihr Eigenheim auf einem Bauplatz im Neubaugebiet. In Deutschland existieren unzählige Bestandsbauten, von denen einige relativ alt sind – warum nicht also ein altes Bestandsobjekt günstig kaufen, das Gebäude abreißen und den Boden anschließend bauen?

Baugrundstück mit Abrissimmobilie: Worauf vor dem Kauf zu achten ist

Prinzipiell ist gegen diese Vorgehensweise nichts einzuwenden. Im Gegenteil: Im Vergleich zu den heutigen Bauplätzen sind ältere Grundstücke oftmals größer. Zugleich werden so ganz andere Lagen zugänglich. Es gibt also genügend Gründe, diesen Weg einzuschlagen.

Andererseits können erhebliche Stolpersteine existieren. Umso wichtiger ist es, diese zu kennen und vor einem Immobilienkauf zu prüfen, ob sich der Erwerb lohnt und das Vorhaben tatsächlich umsetzbar ist. Nachfolgend stellen wir wichtige Punkte vor, die unbedingt zu prüfen sind.

Gibt es Altlasten?

In Abhängigkeit von der Art und Weise, wie die Immobilie zuvor genutzt wurde, können Altlasten bestehen. Vor allem wenn sich Gewerbebauten, wie z.B. Fabriken, auf Grundstücken befinden, sollten Kaufinteressenten vorsichtig sein. Unter Umständen ist es sinnvoll, das Objekt zunächst von einem Spezialisten beurteilen zu lassen.

Ist das Grundbuch in Ordnung?

Unabhängig vom Vorhaben ist vor jedem Immobilienerwerb zu prüfen, wie es um die einzelnen Abteilungen des Grundbuchs steht. Womöglich existieren Belastungen, welche die Nutzung der Immobilie einschränken und die ursprünglichen Pläne der Nutzung zunichte machen.

Darf das Gebäude überhaupt abgerissen werden?

Der Plan, ein altes Gebäude wegen des Grundstücks zu erwerben und es deshalb abzureißen, ist nicht immer realisierbar. Ein typisches Problem ist das „Wohnen im Außenbereich“ – bei solchen Objekten können immense Einschränkungen bestehen. Häufig bleibt nur die Möglichkeit, das Gebäude zu sanieren, wobei auch hier am besten vorher zu prüfen ist, wie weit sich das Bauamt damit einverstanden zeigt.

Welche Möglichkeiten der Bebauung sind gegeben?

Viele Menschen haben die Vorstellung, sie könnten ein Grundstück so bebauen, wie es ihnen vorschwebt. Allerdings ist die Realität eine andere. Für die meisten Grundstücke gibt es einen Bebauungsplan, der strikt einzuhalten ist. Insbesondere der Bereich auf dem Grundstück, derbebaut werden darf (das so genannte Baufenster), ist darauf festgehalten. Ebenso ist im Regelfall festgelegt, wie viele Geschosse und welche Dachformen zulässig sind.

Kosten abstecken

Die Kosten des späteren Bauvorhabens liegen womöglich höher, als ursprünglich vermutet. Ein Kostentreiber kann z.B. der Abriss sein. Viele potenzielle Bauherren unterschätzen die Abrisskosten. Daher sind sämtliche Kosten rechtzeitig zu ermitteln (z.B. von einem Architekt), damit das Vorhaben finanziell nicht aus dem Ruder läuft.

Fazit – kein Kauf einer Abrissimmobilie ohne vorherigen Expertenrat

Angesichts der möglichen Einschränkungen ist es ratsam, beim Erwerb nichts zu überstürzen. Niemand sollte ein Bestandsobjekt als Baugrund erwerben, ohne zuvor geprüft zu haben, welche Möglichkeiten der Umsetzung gegeben sind. Ansonsten könnte sich später der Erwerb als kostspielieger Fehler entpuppen.

Unterstützung rund um bauliche Fragen, leisten Architekten. Zwar mag das Einschalten eines Architekten seinen Preis haben, aber schlussendlich ist dieses Geld gut investiert. Immerhin kann der Experte genau sagen, welche Möglichkeiten hinsichtlich Nutzung und Bebauung tatsächlich geboten sind. Außerdem befindet er sich in der Lage, die Kosten des späteren Bauvorhabens einschließlich Abriss zu beziffern.

Bei Fragen rund um die Finanzierung von Grundstückskauf und Bauvorhaben sind wir der richtige Ansprechpartner. Wir ermitteln kostenfrei, wie Sie Ihr Vorhaben am besten finanzieren – unabhängig davon, ob Sie das gesamte Vorhaben oder erst einmal nur den Bauplatz finanzieren möchten. Unsere unabhängigen Finanzierungsexperten arbeiten Finanzierungsvorschläge aus, die exakt auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten sind.

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