Bauherren aufgepasst: Auf Bauleistungen kann Grunderwerbsteuer fällig werden

Beim Immobilienerwerb drohen immense Nebenkosten. Besonders die Grunderwerbsteuer wird als Posten gerne unterschätzt. Vor einigen Jahren belief sich die Steuer noch auf einheitliche 3,5 Prozent des Kaufpreises. Doch inzwischen haben die Bundesländer ihre Steuersätze angepasst, je nach Lage des Grundstücks können bis zu 6,5 Prozent fällig werden.

Bauherren aufgepasst: Auf Bauleistungen kann Grunderwerbsteuer fällig werden

Auch beim Bauvorhaben kann eine hohe Steuerbelastung drohen

Häufig wird angenommen, dass die Grunderwerbsteuer in erster Linie Haus- und Wohnungskäufer trifft. Schließlich erwerben diese nicht nur Grund und Boden, sondern auch ein darauf befindliches Gebäude. Bauherren erwerben hingegen nur Baugrundstücke, die im Vergleich günstiger sind und somit weniger Steuern hervorrufen.

Doch auch Bauherren droht eine hohe steuerliche Belastung. Was viele potentielle Bauherren nicht wissen: Auf die eigentliche Bauleistung kann ebenfalls die Grunderwerbsteuer fällig werden. Dies bedeutet, dass bis zu 6,5 Prozent an Steuern sowohl auf den Grundstückspreis als auch auf die gesamten Baukosten drohen.

Besteuerung des Gebäudes abwenden

Bauherren haben jedoch die Möglichkeit, sich vor der Entstehung dieser zusätzlichen Steuerlast zu schützen. Dies ist möglich, indem sie Grundstückerwerb und Bauausführung strikt voneinander trennen. Entscheidend ist, dass die Baufirma nicht als Verkäufer des Grundstücks agiert. Sollte solch ein Zusammenhang bestehen, muss die Bauleistung versteuert werden.

Fallstrick: Zusammenwirken zwischen Grundstücksverkäufer und Baufirma

Wer seinen Bauplatz nicht von der Baufirma erwirbt, befindet sich allerdings nicht automatisch auf der sicheren Seite. Ein Urteil des Bundesfinanzhofs besagt, dass die Grunderwerbsteuer auch dann erhoben werden darf, wenn der Verkäufer des Grundstücks und die Baufirma zusammenwirken.

Im konkreten Fall erwarb der Kläger seinen Bauplatz von einer Bank. Kurz darauf meldete sich bei ihm eine Baufirma, die angeblich per Zufall von dem Erwerb erfahren hatte. Der Käufer entschied sich für das Angebot und ließ von der Baufirma sein Eigenheim errichten. Was er nicht wusste: Die Baufirma erhielt die Kontaktdaten des Käufers direkt von der Bank. Dieser wurde nämlich eine Provisionszahlung in Aussicht gestellt, sollte ein Bauvorhaben stattfinden.

Fazit zur Grundsteuer bei Bauprojekten

Die Nebenkosten beim Immobilienerwerb können stattlich bemessen sein. Angesichts steuerlicher Regelungen und der Rechtsprechung sind Bauherren gut damit beraten, keine voreiligen Entscheidungen zu treffen. Es empfiehlt sich eine penible Prüfung des Sachverhalts (Auskünfte können beispielsweise Steuerberater oder auch die Finanzämter geben), um die Entstehung der Steuer zu vermeiden oder um sie im Budget berücksichtigen zu können.

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