Schützen Sie sich: Versicherung für Bauhelfer – Ein Muss für Bauherren

Aufgrund hoher Baukosten helfen zahlreiche Bauherren auf der Baustelle fleißig mit. Häufig gibt es sogar Unterstützung aus der Familie und dem Freundeskreis. Doch aufgepasst, die privaten Bauhelfer müssen bei der Berufsgenossenschaft für Bauwirtschaft (BG BAU) angemeldet und versichert sein. Andernfalls drohen ernsthafte Konsequenzen.

Schützen Sie sich: Versicherung für Bauhelfer – Ein Muss für Bauherren

Vorzüge der privaten Bauhelfer

Es lohnt sich, wenn Bauherren und ihre privaten Helfer anpacken. Insbesondere beim Innenausbau und der Gestaltung der Außenanlagen lassen sich umfassende Eigenleistungen erbringen. So ist es möglich die Baukosten durch Einsparung von Lohnkosten erheblich senken.

Das Sparpotenzial wird von einer Vielzahl an Faktoren beeinflusst, insbesondere dem Umfang an Arbeitsstunden, die in die Immobilie fließen. Darüber hinaus hat die Qualifikation der Bauhelfer einen großen Einfluss. Fachkräfte, wie z.B. Handwerker, können zum Teil ganze Gewerbe eigenständig ausführen und so die Ersparnis vergrößern.

Das Unfallrisiko ist eine oft unterschätzte Gefahr

Unabhängig von der Qualifikation besteht immer ein Unfallrisiko. Leider wird dieses Risiko gerne ausgeblendet, weshalb viele Bauhelfer ohne Versicherungsschutz arbeiten. Dies ist jedoch riskant, denn am Ende haftet der Bauherr und im Ernstfall kann es für ihn richtig teuer werden.

Wenn zum Beispiel ein Bauhelfer stürzt und daraufhin mehrere Wochen lang nicht arbeiten kann, drohen sämtliche Kosten (medizinische Behandlung, Verdienstausfall etc.) auf den Bauherren zurückzufallen. Plötzlich drohen Kosten, die eine ernsthafte finanzielle Bedrohung darstellen. Im schlimmsten Fall können die Kosten den Bauherrn finanziell ruinieren.

Pflichtversicherung für Bauhelfer

Damit weder das Unfallopfer noch der Bauherr finanzielle Schwierigkeiten erleiden, besteht eine gesetzliche Versicherungspflicht. Bauherren sind dazu verpflichtet, ihre privaten Bauhelfer bei der BG BAU anzumelden und die daraus resultierenden Versicherungsbeiträge abzuführen. Ob die Bauhelfer bezahlt werden oder unbezahlt tätig sind, spielt keine Rolle.

Doch viele Bauherren möchten Geld sparen. Häufig werden Bauhelfer nicht angemeldet und damit keine Beiträge zur Unfallversicherung abgeführt. Clever ist das jedoch nicht, immerhin geht es um eine wichtige Absicherung. Davon abgesehen ist der Versicherungsschutz relativ preiswert.

Im Übrigen wird die Berufsgenossenschaft vom Bauamt über sämtliche Bauvorhaben informiert. Entsprechend ist es möglich, dass Kontrollen durchgeführt werden.

Freiwilliger Versicherungsschutz für Bauherren

Bauherren hingegen unterliegen keiner Versicherungspflicht. Sie haben jedoch die Möglichkeit, sich bei der Berufsgenossenschaft freiwillig zu versichern. Der Versicherungsschutz deckt Unfälle ab, die sich während der Tätigkeit auf der Baustelle ereignen sowie Wegeunfälle. Die Leistungen schließen Heilbehandlung, Maßnahmen zur Erleichterung der Verletzungsfolgen, Berufshilfe und Geldleistungen an Verletzte oder an Hinterbliebene ein.

Ausführliche Informationen rund um Versicherungspflicht, die freiwillige Bauhelferversicherung / Unfallversicherung sowie Leistungen gibt es bei der BG BAU.

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