BGH Urteil: Kontoführungsgebühren bei Bauspardarlehen unzulässig

Eine jährliche Kontoführungsgebühr in Höhe von 9,48 Euro brachte Verbraucherschützer dazu, gegen eine Bausparkasse vor Gericht zu ziehen. Die Verbraucherschützer hielten die Gebühr für überflüssig, weil die Bausparkasse bereits Geld mit der eigentlichen Darlehensvergabe verdient und die Zinsen, die hierbei eingenommen werden, Kosten rund um die Verwaltung abdecken.

BGH Urteil: Kontoführungsgebühren bei Bauspardarlehen unzulässig

Zunächst konnte sich die Bausparkasse vor Gericht behaupten, sie hatte das Oberlandesgericht Karlsruhe auf ihrer Seite. Allerdings schreckten die Verbraucherschützer nicht davor zurück, ein weiteres Verfahren auf höchster Instanz anzustreben. So kam es, dass sich vergangene Woche der Bundesgerichtshof (BGH) mit den Kontoführungsgebühren bei Bauspardarlehen befassen musste.

Die höchsten Richter entschieden, dass die Berechnung der Gebühren in der Tat nicht rechts ist und begründeten ihre Entscheidung ganz ähnlich wie die Verbraucherschützer. Weil die Bausparkasse bereits Geld an der Darlehensvergabe bzw. den Zinsen verdiene, seien die Kontoführungsgebühren nicht erforderlich. Das Urteil besagt, dass die Verwaltung der Darlehensverträge „keine gesonderte vergütungsfähige Leistung gegenüber dem Bausparer“ darstelle.

Für Bausparer und insbesondere Darlehensnehmer ist dies eine gute Nachricht. Zwar ist es längst nicht so, dass alle Bausparkassen solch eine Gebühr erheben, doch es kommt vor. Nun wurde die Gebühr vom BGH kassiert, wodurch die Kosten der Finanzierung bei einigen Bausparkassen etwas sinken.

Für den Fall, dass Kontoführungsgebühren bereits geleistet wurden, können diese von der Bausparkasse zurückgefordert werden. Diese Möglichkeit besteht noch bis Ende dieses Jahres, wobei der betroffene Zeitraum bis einschließlich 2014 zurückreicht. Bausparer, die diesen Weg einschlagen möchten, wenden sich schriftlich an ihre Bausparkasse.

Gilt auch für andere Darlehen

In gewisser Hinsicht ist das Urteil des BGH keine überraschende Entscheidung. Es ist noch gar nicht lange her, als auf höchstrichterlicher Ebene entschieden wurde, dass Kontoführungsgebühren bei Darlehen nicht zulässig sind, solange die Kredite von Verbrauchern aufgenommen wurden. Die Bauspardarlehen stellten eine letzte Ausnahme dar.

Ist das Bausparen noch zeitgemäß?

Viele unserer Kunden fragen, ob es überhaupt noch sinnvoll ist, Bausparverträge abzuschließen – immerhin sind die Zinsen in den letzten Jahren fortlaufend gesunken, sodass es fast immer günstiger ist, über klassische Hypothekendarlehen zu finanzieren.

Dies ist richtig, weshalb wir den meisten Bauherren und Immobilienkäufern dazu raten, ihr Vorhaben per Hypothekendarlehen zu finanzieren. Dennoch haben Bausparverträge weiterhin eine Daseinsberechtigung. Zum einen verkörpern sie ein hervorragendes Instrument, um eine Zinssicherung vorzunehmen. Angenommen, heute wird ein zinsgünstiges Hypothekendarlehen aufgenommen: Ein ergänzender Bausparvertrag stellt sicher, dass in zehn Jahren oder später eine günstige Anschlussfinanzierung erfolgen kann.

Außerdem sind die Zinsen derzeit immer noch sehr günstig. Wer genau weiß, dass er eines Tages ein Eigenheim erwerben möchte, bis dahin aber noch einiges an Zeit verstreichen wird, kann sich ebenfalls attraktive Konditionen für die spätere Finanzierung sichern. Gerade hier weiß der Bausparvertrag zu punkten. Im Lauf der Jahre wird zielsicher Eigenkapital aufgebaut, was immer von Vorteil ist. Gleichzeitig werden die Zinsen für das spätere Bauspardarlehen schon jetzt festgesetzt, was unter dem Strich eine hervorragende Zinssicherheit bedeutet. Zugleich bleiben Bausparer flexibel, weil sie sich am Ende immer noch anders entscheiden können.

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