Dauer der Grundschuldeintragung nicht unterschätzen

Ob Neufinanzierung oder Umschuldung, die Auszahlung eines Immobiliendarlehens kann frühestens nach der Grundschuldeintragung (Grundschuldbestellung) erfolgen. Das Eintragen eines Grundpfandrechts erfordert jedoch Zeit: Darlehensnehmer müssen sich rechtzeitig an den Notar wenden. Wir erläutern, von welcher Dauer auszugehen ist.

Dauer der Grundschuldeintragung nicht unterschätzen

Keine Baufinanzierung ohne Grundschuld

An der Besicherung von Immobiliendarlehen über Grundschulden führt kein Weg vorbei. Dieser Schritt ist notwendig, damit die Immobilie als Sicherheit für die Finanzierung dienen kann. Erfahren Sie mehr über Grundpfandrechte: Grundschuld bei der Baufinanzierung.

Neueintragung oder Abtretung des Grundpfandrechts?

Nicht immer besteht die Notwendigkeit, eine Grundschuld neu einzutragen. Häufig kann eine bereits vorhandene Grundschuld abgetreten werden. Solch eine Abtretung oder Teilabtretung ist im Vergleich zu einer Neueintragung günstiger. Mehr hierüber erfahren Sie mehr über die Grundschuldabtretung.

So lange dauert die Grundschuldeintragung

Nie war es so leicht, schnell die passende Baufinanzierung zu finden und eine Finanzierungszusage zu erhalten. Kein Wunder, denn Banken und Direktbanken arbeiten effizienter denn je. Doch Behörden sind erfahrungsgemäß langsamer. Deshalb neigen viele angehende Darlehensnehmer dazu, die Dauer der Eintragung zu unterschätzen.

Theoretisch muss das zuständige Grundbuchamt lediglich eine Eintragung vornehmen bzw. das Grundbuch der Immobilie anpassen. Doch egal ob eine Neueintragung notwendig ist oder ein bestehendes Grundpfandrecht angepasst werden soll: Der Verwaltungsvorgang braucht seine Zeit. In den letzten Jahren war die Auslastung auf den Amtsgerichten / Grundbuchämtern hoch, sodass Grundschulden erst nach mehreren Wochen eingetragen oder umgeschrieben sind.

Erschwerend kommt hinzu, dass derartige Änderungen am Grundbuch notariell zu veranlassen sind. Somit müssen sich Eigentümer für den Grundbucheintrag zunächst mit einem Notar in Verbindung setzen. Der Notar ist außerdem für die Erstellung der Grundschuldbestellungsurkunde (manchmal auch Grundschuldbrief genannt) verantwortlich. Sie ist ein wichtiges Dokument, das vor der Darlehensauszahlung an die Bank übersandt werden muss.

Dauer der Grundschuldeintragung

Wartezeit bis zum Notartermin: ca. 2 bis 6 Wochen
Wartezeit beim Grundbuchamt: ca. 4 bis 8 Wochen
Gesamtdauer: ca. 6 bis 14 Wochen *

* Basierend auf durchschnittlichen Erfahrungswerten. Im Einzelfall kann das Eintragen oder Abtreten von Grundschulden kürzer oder länger dauern.

Fazit: Für die Grundschuldbestellung ausreichend Zeit einplanen

Ohne Grundschuldeintragung geht es nicht. Doch es kann mehrere Wochen dauern, bis Notar und Grundbuchamt die notwendigen die Änderungen im Grundbuch veranlasst und durchgeführt haben. Angehende Darlehensnehmer sollten daher nicht unnötig Zeit verstreichen lassen, sondern den Kontakt zum Notariat zeitnah suchen.

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