Erschließungskosten: Was Bauherren und Käufer wissen müssen

Käufer von Baugrundstücken und Bestandsobjekten müssen sich gelegentlich mit der Erschließung auseinandersetzen. Allerdings ist die Thematik komplex, sodass viele Betroffene nicht einschätzen können, was auf sie zukommt. Besonders die Erschließungskosten sind gefürchtet. Deshalb möchten wir das Thema Grundstückserschließung im heutigen Beitrag genauer beleuchten.

Erschließungskosten: Was Bauherren und Käufer wissen müssen

Sinn und Zweck der Erschließung

Die Erschließung macht die Nutzung eines Grundstücks erst möglich. Für eine wohnwirtschaftliche Nutzung ist es beispielsweise notwendig, dass eine Anbindung an die jeweiligen Versorger besteht und somit ein Wohngebäude mit Strom und Wasser versorgt wird. Aber auch Abwasserleitungen, die Herstellung von Verkehrsanbindungen sowie einige weitere Maßnahmen gehören zur Erschließung.

Erschließungskosten

Für die Erschließung wird der sogenannte Erschließungsbeitrag fällt, der üblicherweise vom Eigentümer des betroffenen Grundstücks an die Kommune zu leisten ist. Die Kommune beauftragt wiederum die Versorger und Bauunternehmen, damit diese die Erschließungsarbeiten durchführen.

Die Höhe der Erschließungskosten hängt von mehreren Faktoren ab. Entscheidend ist, welche Arbeiten anstehen. Stromanschlüsse sind meist vergleichsweise günstig, wohingegen neue Wasser- und Abwasserleitungen bzw. eine Anbindung an die Kanalisation deutlich kostspieliger sein können.

Ebenso ist relevant, um welche Leistungen es geht und wie viele Grundstücke betroffen sind. Bestimmte Kosten können nämlich auf die Gemeinschaft (z.B. sämtliche Eigentümer, deren Objekte sich in derselben Straße befinden) umgelegt werden, insbesondere Bau oder Erneuerung von Straßen / Verkehrswegen.

Erschließung von Neubaugebieten

Wer in einem für heutige Verhältnisse typischem Neubaugebiet bauen möchte, kann zumeist mit überschaubaren Erschließungskosten rechnen. Da viele Anschlüsse gleichzeitig gelegt werden und die Distanzen aufgrund der meist eher kleinen Grundstücksflächen gering sind, hält sich der Erschließungsbeitrag in Grenzen. Außerdem kommt es vor, dass Kommunen bereits erschlossenes Bauland anbieten. In solchen Fällen wurden die Erschließungskosten oftmals schon bezahlt bzw. sind sie im Grundstückspreis enthalten.

Erschließungskosten bei Bestandsobjekten

Die Erschließung ist keinesfalls ein Thema, das nur Bauherren bzw. die Käufer von Bauland betrifft. Auch bei Bestandsobjekten können Erschließungskosten drohen.

Es kommt z.B. immer wieder vor, dass ganzen Straßenzügen auferlegt wird, eine Anbindung an die Kanalisation vorzunehmen. Gerade bei sehr alten Gebäuden ist dies nicht unüblich, manchmal fehlt eine solche Anbindung. Ebenso kann von Kommunen der Beschluss gefasst werden, ältere Wege in Straßen mit modernem Fahrbahnbelag umzuwandeln, sodass die Eigentümer von angrenzenden Grundstücken die damit verbundenen Kosten zu tragen haben.

Kosten einer Erschließung immer im Vorfeld abklären

Ob bebaut oder unbebaut: Wer eine Immobilie kaufen möchte, sollte zuvor ermitteln, ob eine vollständige Erschließung vorliegt. Ansonsten ist es jederzeit möglich, dass unerwartete Kosten drohen. Im Allgemeinen gilt, dass die voraussichtlichen Kosten in Neubaugebieten leichter abzuschätzen sind und meist überschaubar bleiben. Bei Bestandsobjekten kann der Erschließungsbeitrag deutlich höher liegen, weshalb es gerade dort wichtig ist, dieses Thema nicht unberücksichtigt zu lassen.

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