Grunderwerbsteuer: Bauherren dürfen nicht doppelt besteuert werden

Zahlreiche Haushalte möchten die niedrigen Zinsen nutzen und befinden sich daher auf Eigenheimsuche oder planen gar ganze Bauvorhaben. Dementsprechend gelten Baugrundstücke als sehr gefragt, in vielen Regionen haben die Preise deutlich angezogen.

Grunderwerbsteuer: Bauherren dürfen nicht doppelt besteuert werden

Schon so mancher Bauherr hat sich über diese Entwicklung sehr geärgert. Allerdings ist dies längst nicht alles, denn es drohen noch weitere Kosten – insbesondere bei der Grunderwerbsteuer. Viele Finanzämter erlauben es sich nämlich, die Käufer hier kräftig zur Kasse zu bitten. Weil davon auszugehen ist, dass die Grundstücke bald bebaut werden, setzen die Finanzämter nicht nur den Kaufpreis an, sondern addieren außerdem die Herstellungskosten für das Gebäude. Hierdurch kann sich die Grunderwerbsteuer deutlich erhöhen – nicht selten vervielfacht sie sich.

Beim Bund der Steuerzahler zeigte man sich über diese Vorgehensweise empört zu zog vor Bericht. Im Rahmen dieser Vorgehensweise konnte nun ein großer Erfolg erzielt werden: Wie die Zeitung RP Online berichtet, hat das Niedersächsische Finanzgericht beschlossen, dass diese Verfahrensweise nicht zulässig, da es zu einer Doppelbesteuerung kommt – schließlich zahlen Bauherren auf Baumaterialien und Arbeitsleistungen zusätzlich die Umsatzsteuer.

Allerdings zeigt sich die Finanzverwaltung mit diesem Ergebnis nicht zufrieden und will deshalb Revision beim Bundesfinanzhof einlegen. Allerdings bleibt abzuwarten, welche Entscheidung dort getroffen bzw. ob der Fall erneut verhandelt wird und am Ende womöglich ein anderes Urteil gilt. Die Experten vom Bund der Steuerzahler raten Bauherren deshalb dazu, gegen entsprechende Steuerbescheide Einspruch einzulegen und dann ein Ruhen des Verfahrens zu beantragen. So ist es möglich, den Verlauf des Verfahrens abzuwarten. Wer den Einspruch nicht einlegt und die Steuer gleich zahlt, könnte später sonst Schwierigkeiten damit haben, sich das Geld vom Fiskus zurückzuholen.

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