Hauskauf einschließlich Inventar: Auswirkungen auf Grunderwerbsteuer und Beleihung

Obwohl das Interesse am Bauvorhaben groß ist, entscheidet sich die Mehrheit angehender Eigenheimbesitzer für den Erwerb eines Bestandsobjekts. Üblicherweise erwerben sie nicht nur Grundstück und Gebäude, sondern ebenso Teile des Inventars. Immer öfter werden diese im Kaufvertrag separat ausgewiesen, um die Grunderwerbsteuer zu senken. Doch aufgepasst, es existieren Stolpersteine.

Hauskauf einschließlich Inventar: Auswirkungen auf Grunderwerbsteuer und Beleihung

So funktioniert die Minderung der Steuerbelastung

Zunehmend mehr Notare weisen ihre Kunden darauf hin, dass die Möglichkeit besteht, das Inventar einschließlich dessen Preis im Kaufvertrag separat auszuweisen. Somit wird am Ende ein Kaufvertrag geschlossen, der sowohl die Immobilie als auch das zugehörige Inventar abdeckt.

Dies geschieht aus einem finanziellen Grund: Wird das Inventar separat ausgewiesen und hierbei ein fairer Marktwert angesetzt, erhebt das Finanzamt darauf keine Grunderwerbsteuer. Besteuert wird die Immobilie, jedoch nicht das ausgeklammerte Inventar. Bei einer Küche, die zum Beispiel mit einem Wert von 15.000 Euro angesetzt wird, macht sich dies finanziell durchaus bemerkbar. Immerhin reicht die Spanne bei der Grunderwerbsteuer je nach Bundesland von 3,5 bis 65, Prozent.

Auswirkungen auf die Baufinanzierung prüfen

Was zunächst sehr attraktiv klingt, kann in der Praxis zu Schwierigkeiten führen. Allerdings nicht mit dem Finanzamt, sondern vielmehr mit der Immobilienfinanzierung. Viele Banken setzen nämlich nur den Immobilienwert als Sicherheit an. Sollte im notariellen Kaufvertrag die Küche als Inventar ausgewiesen werden, erfolgt keine Berücksichtigung im Rahmen der Beleihungsermittlung.

Die bedeutet wiederum, dass sich der Beleihungsauslauf erhöht und in Abhängigkeit von dieser Auswirkung eine Beleihungsgrenze überschritten wird. Unter Umständen wird dann ein höherer Darlehenszins fällig – und je nach Zinsaufschlag, Darlehensbetrag und Laufzeit drohen Mehrkosten, die nicht auf die leichte Schulter zu nehmen sind.

Haus- und Wohnungskäufer sollten daher prüfen, ob es sich auch im Hinblick auf die Immobilienfinanzierung lohnt, das Inventar im Kaufvertrag auszuweisen. Es kam schon vor, dass Käufer gut damit beraten waren, auf diesen Steuertrick zu verzichten, weil er sie auf lange Sicht viel Geld gekostet hätte.

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Wie sich Änderungen am Objektwert auf die Finanzierung und insbesondere die Zinsen auswirken, ist von Bank zu Bank verschieden. Deshalb ist gar nicht so leicht, die Auswirkungen zu berechnen. Wir nehmen Ihnen diese Arbeit gerne ab, indem wir Ihr Vorhaben besprechen, eine maßgeschneiderte Finanzierung entwickeln und anschließend die Konditionen von über 600 Finanzierungspartnern berechnen. Dies ist Ihr Ticket zu einer zinsgünstigen Baufinanzierung – wir beraten Sie gerne und kostenfrei!

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