Immobilienkauf: Tipps zur Preisverhandlung mit dem Eigentümer

Ob Grundstück, Haus oder Wohnung – die persönliche Traumimmobilie kann einen stattlichen Betrag kosten. Etliche Kaufinteressenten möchten deshalb mit dem Eigentümer über den Preis der Immobilie verhandeln. Häufig eröffnet die Preisverhandlung große Chancen, sodass am Ende eine schöne Ersparnis lockt. Wir haben die wichtigsten Tipps zu Verhandlungen über den Immobilienpreis zusammengetragen.

Immobilienkauf: Tipps zur Preisverhandlung mit dem Eigentümer

Mit diesen Eigentümern lässt es sich über den Objektpreis verhandeln

Nicht jeder Eigentümer ist dazu bereit, über den Immobilienpreis zu verhandeln. Ob er sich auf eine Preisverhandlung einlässt, hängt vor allem davon ab, mit wem man es als Käufer zu tun hat. Bei Städten, Gemeinden und Institutionen (z.B. der Kirche) ist am Objektpreis meist nichts zu machen.

Anders sieht es aus, wenn Immobilien von privaten Eigentümern angeboten werden. Aber auch Bauträger zeigen sich durchaus zu Preisverhandlungen bereit. Entscheidend ist am Ende nur eine Sache, nämlich die Nachfrage nach der konkreten Immobilie. Wenn es zahlreiche Kaufinteressenten gibt, kann der Objektpreis sogar steigen. Gibt es hingegen nur wenige oder keine weiteren Kaufinteressenten, bietet die Preisverhandlung womöglich großes Potenzial.

Wie steht es um den tatsächlichen Wert der Immobilie?

Viele angehenden Immobilienkäufer stellen sich die Preisverhandlung zu leicht vor. Ihr Ziel ist es, den Immobilienpreis um 10.000 bis 20.000 Euro zu drücken und dann zu kaufen. Doch je nach Situation lässt sich der Verkäufer nicht darauf ein. Einige Eigentümer halten strikt am geforderten Objektpreis fest – erstrecht wenn dieser gerechtfertigt ist.

Umso entscheidender ist es, rationale Fakten zu liefern. Die Verhandlung um den Preis einer Immobilie läuft nicht wie ein Geschäft auf dem Basar ab. Wer den Preis drücken möchte, muss gute Gründe nennen. Deshalb sollten interessierte Käufer zunächst recherchieren, wie es um den Bodenrichtwert steht oder zu welchen Objektpreisen ähnliche Immobilien innerhalb der Region gehandelt werden. Unter Umständen ist auch zu berücksichtigen, ob Folgekosten drohen, weil beispielsweise erst noch der Abriss eines Bestandsobjekts erforderlich ist oder das Gebäude kostspielig saniert werden muss.

Alle ermittelten Faktoren werden schriftlich festgehalten und in Werten beziffert. So ist es möglich, sie ihm Rahmen der Preisverhandlung heranzuziehen und dem Eigentümer / Makler ggf. sogar schriftlich vorzulegen. Entscheidend ist, dass der geforderte Preisnachlass rational begründet ist. Wer den Preis einfach nur so drücken möchte, zieht bei der Verhandlung schnell den Kürzeren.

Das Kaufangebot richtig vorlegen

Irgendwann kommt der Zeitpunkt, an dem der Kaufinteressent ein Angebot abgeben muss. Das Kaufangebot liegt unter dem Preis, den sich der Käufer vorstellt. Ziel ist es, sich am Ende anzunähern und sich auf einen Immobilienpreis zu verständigen.

Im Rahmen dieses Prozesses ist Sensibilität gefragt. Wer mit seinem Preis zu niedrig einsteigt, könnte den Eigentümer verärgern und sich selbst aus der Verhandlung katapultieren. Andererseits muss schon ein gewisser Spielraum vorhanden sein, damit selbst bei einem Zugeständnis Seitens des Kaufinteressenten immer noch ein Vorteil gegenüber dem ursprünglichen Objektpreis lockt.

Ernsthaftes Kaufinteresse an der Immobilie nachweisen

Eigentümer lassen sich nur auf Preisverhandlungen ein, wenn die Gewissheit besteht, dass der Käufer ernsthafte Absichten hat. Die Praxis bestätigt die Bedeutsamkeit dieses Aspekts: Viele Makler legen das Angebot eines Interessenten erst vor, wenn dieser ausreichend Eigenkapital nachweisen oder eine Finanzierungszusage vorlegen kann.

Ob Grundstück, Haus oder Wohnung – wer über den Preis einer Immobilie verhandeln möchte, sollte nachweisen, dass er sich in der Lage befindet, den Kaufpreis zu entrichten. Bei ausreichendem Eigenkapital werden am besten Konto- oder Depotauszüge herangezogen. Im Falle einer Finanzierungszusage kann die Bank eine Bestätigung ausstellen.

Wer sich erst einmal am Immobilienmarkt umsehen möchte, braucht sich nicht sofort um Eigenkapitalnachweise oder Finanzierungszusage zu kümmern. Doch sobald es an die Preisverhandlung geht, sind solche Nachweise wichtig. Sie leisten wertvolle Unterstützung, weil sie das Kaufinteresse wirksam unterstreichen.

Die Zeit im Auge behalten

Über den Preis einer Immobilie wird anders als beim Kauf eines Autos verhandelt. Kurze Preisverhandlungen mit sofortiger Einigung sind die Ausnahme. Schließlich geht es um hohe Beträge und manchmal nicht unerhebliche Differenzen bei der Preisvorstellung, sodass jede Seite eine angemessene Zeit zum Reagieren benötigt. Bis sich beide Seiten angenähert haben, können Tage, Wochen oder sogar Monate vergehen.

Großen Einfluss auf die Dauer der Verhandlung hat auch die Nachfrage am Immobilienmarkt. Wenn es keine weiteren Interessenten gibt, dauert die Verhandlung womöglich länger, doch im Gegenzug kann der Käufer einen größeren Preisnachlass aushandeln. Dennoch ist es jederzeit möglich, dass ein neuer Interessent in Erscheinung tritt und dazu bereit ist, einen höheren Objektpreis zu bezahlen. Eine Strategie, die garantiert zu einem niedrigen Preis führt, gibt es somit nicht – ein gewisses Risiko besteht immer!

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