Kosten für Gutachten muss die Bausparkasse tragen

Einige Banken und Bausparkassen gelten bei der Vergabe ihrer Immobiliendarlehen als äußerst vorsichtig. Teilweise kommt es vor, dass die Finanzierung von Gebäuden ausschließlich dann erfolgt, wenn eine Objektbewertung stattgefunden hat. Die Darlehensgeber möchten den Objektwert im Vorfeld überprüfen, um mit ihren Darlehen keine unkalkulierten Risiken einzugehen. Dementsprechend werden Sachverständige beauftragt, die Wertgutachten erstellen.

Die Kosten, die aus der Erstellung solcher Gutachten resultieren, werden gerne auf die Kunden bzw. die angehenden Darlehensnehmer umgelegt. Diese Verfahrensweise ist bei einigen Instituten Gang und Gebe – vor allem im Bereich der Bausparkassen. Etliche Bausparkassen verfahren auf diese Weise, indem sie die Kunden dazu zwingen, die Bewertungsgebühren zu übernehmen. Je nach Gutachter und Umfang der Bewertung liegen die Kosten für die Erstellung eines Wertgutachtens bei etwa 300 bis 500 Euro.

Dieser Methode hat das Oberlandesgericht Celle nun einen Riegel vorgeschoben. Die Verbraucherzentrale NRW hatte gegen die Bausparkasse BHW geklagt und das Verfahren vor Gericht gewonnen. Das Gericht hielt es für falsch, dass die Bausparkasse die Kosten, die aus der Immobilienbewertung resultieren, einfach auf die Kunden umlegt. Fortan ist es der Bausparkasse nicht mehr gestattet, diesen Weg der Kostenabwälzung zu gehen – stattdessen müssen die Gutachterkosten aus eigener Tasche getragen werden. Zugleich wurde dem Baufinanzierer eine Geldstrafe in Höhe von 100.000 Euro aufgebrummt.

Auf das Urteil haben die Verbraucherschützer im Übrigen schon reagiert. Sei haben Bausparkunden, die entsprechende Gebühren schon entrichtet haben, dazu geraten, die Gebühren zurückzufordern. Wie sich die Bausparkassen bezüglich solcher Rückerstattungen verhalten, bleibt jedoch erst einmal abzuwarten.

Kosten für Gutachten muss die Bausparkasse tragen

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