Immobiliendarlehen läuft mit niedriger Restschuld aus – was tun?

In Deutschland ist es üblich, Immobiliendarlehen an eine Zinsbindung zu koppeln. Sie gewährleistet, dass der Zinssatz des Darlehens für einen festen Raum – häufig 10 oder 15 Jahre – fest vereinbart ist. Damit wird Kalkulationssicherheit geschaffen, die Höhe der Monatsraten ist gewiss.

Immobiliendarlehen läuft mit niedriger Restschuld aus – was tun?

Dennoch ist es nur eine Frage der Zeit, bis die Zinsbindung ausläuft. Oft ist das Darlehen bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht vollständig zurückgezahlt. Es besteht ein Restschuldbetrag, über den fast immer eine neue Finanzierung abgeschlossen wird. Es folgt die sogenannte Anschlussfinanzierung.

Bei der ersten Anschlussfinanzierung geht es häufig noch um einen recht ansehnlichen Restschuldbetrag, sodass erneut eine Zinsbindung von beispielsweise 10 Jahren gewählt wird. Manchmal ist die Situation jedoch anders, weil der Restschuldbetrag niedriger ausfällt. Wer fleißig getilgt hat oder auf die zweite Anschlussfinanzierung blickt, befindet sich oft in solch einer Situation.

Problematik bei niedrigen Restschuldbeträgen

Dann stellt sich die Frage, wie verfahren wird. Ein Kernproblem besteht darin, dass viele Banken ihre Immobiliendarlehen erst ab einem Betrag von 50.000 Euro vergeben. Angenommen die Restschuld beträgt lediglich 30.000 Euro, so ist eine konventionelle Anschlussfinanzierung nicht immer möglich.

Zunächst ist anzumerken, dass es ganz auf die jeweilige Bank ankommt. Einige Geldinstitute räumen ihren Kunden durchaus die Möglichkeit ein, über diesen Betrag ein neues Darlehen abzuschließen. Allerdings muss die Finanzierung dann bei der bestehenden Bank fortgesetzt werden. Der Wechsel zu einer anderen Bank ist hingegen nicht möglich, weil der Darlehensbetrag zu gering ist.

Von Alternativen, wie z.B. der Aufnahme eines entsprechenden Ratenkredits, ist meistens abzuraten. In solch einem Fall würden nicht mehr die günstigen Hypothekenzinsen gelten. Stattdessen wird ein deutlich höherer Zinssatz fällig, welcher die Finanzierung verteuert. Lohnen kann sich eine Überprüfung dennoch.

Ein weitere Lösung kann darin bestehen, den Darlehensbetrag aufzustocken. Wer vor 10 oder gar 20 Jahren eine Immobilie erworben hat, möchte womöglich Teile des Gebäudes modernisieren oder wenigstens renovieren. Mittels Aufstockung wäre es möglich, sich den benötigten finanziellen Spielraum zu verschaffen. Je nach Bank muss der Finanzierungszweck noch nicht einmal an die Immobilie gebunden sein. Die Besicherung des Darlehens erfolgt mittels Grundschuld, was beste Konditionen in Aussicht stellt. Diese Möglichkeit könnte ebenso genutzt werden, um beispielsweise einen Pkw zu finanzieren. Allerdings sollte dann die Zinsbindung im Auge behalten werden, denn viele Darlehensnehmer fahren ihre Autos keine 10 Jahre lang.

Anstrebung einer schnellen Rückzahlung

Der Begriff „niedrige Restschuld“ ist individuell zu interpretieren. Je nach Einkommens- und Vermögenssituation kann auch eine Restschuld von mehr als 50.000 Euro als niedrig betrachtet werden. So kam es z.B. schon vor, dass ein Darlehensnehmer am Ende seiner Zinsbindung noch 60.000 Euro zurückzahlen musste und er hierfür einen Zeitraum von drei Jahren ansetzte.

In solchen Fällen bieten sich unterschiedliche Lösungen an. Bei einigen Banken ist es möglich, die Zinsbindung in einzelnen Jahresschritten zu wählen. Im besagten Fall hätte es sich unter anderem angeboten, eine Zinsbindung von 3 Jahren in Verbindung mit einem Volltilgerdarlehen zu wählen. Allerdings entschied sich der Eigenheimbesitzer anders. In Anbetracht des für ihn „überschaubaren“ Darlehensbetrags wählt er ein variables Darlehen, das keiner Zinsbindung unterliegt. So kann er das Darlehen oder auch größere Teilbeträge jederzeit zurückzahlen. Das Risiko eines nicht fixierten und somit jederzeit veränderbaren Zinssatzes ist er eingegangen, weil es für ihn ebenfalls überschaubar ist.

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