Schluss mit Abzocke am Bau: Neue Vorschriften für Baubetriebe und Handwerker

Ärger am Bau ist nicht ungewöhnlich, fast jeder Bauherr muss sich zeitweise mit Problemen auseinandersetzen, mit denen er zu Beginn nie gerechnet hätte. Eines der größten Übel dabei: Sobald Pfusch entdeckt wird, will es keiner gewesen sein. Manchmal bleibt keine andere Wahl, als den Sachverhalt vor Gericht zu klären. Aber dies kann dauern, unter anderem weil Bauverträge nicht präzise ausformuliert wurden.

Schluss mit Abzocke am Bau: Neue Vorschriften für Baubetriebe und Handwerker

Regierung ist aktiv geworden

Erfreulicherweise arbeitet die Regierung an einer Lösung, die Besserung verspricht. Sie hat einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der nun das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren durchläuft. Ziel des geplanten Gesetzes ist ein besserer Schutz der Bauherren. Die Kernidee sieht vor, dass Unternehmen (Bauunternehmer, Handwerksbetriebe etc.) dazu gezwungen sind, ihre Leistungsbeschreibungen präziser auszuformulieren. Aus den Beschreibungen muss eindeutig hervorgehen, welche Leistungen erbracht werden und bis wann dies der Fall ist. Zudem hat die Beschreibung klar und verständlich formuliert zu sein.

Sinn und Zweck der Gesetzesreform besteht vor allem darin, Bauherren die Ungewissheit zu nehmen. Sie sollen mehr Planungssicherheit erlangen und es leichter damit haben, Angebote verschiedener Betriebe miteinander zu vergleichen.

Auch Handwerker sind besser abgesichert

Aber nicht nur Bauherren sollen profitieren. Ein weiteres Ziel ist ein besserer Schutz von Handwerkern. Die haben oft mit der Regresspflicht zu kämpfen, d.h. es fällt ihnen in bestimmten Fällen schwer, Ansprüche gegen Lieferanten, Partnerbetriebe etc. geltend zu machen. Dies soll sich ändern. Sollte beispielsweise Lieferant fehlerhaft Materialien zur Verfügung stellen und daraufhin dem Bauherren ein Schaden entstanden sein, kann der Handwerksbetrieb seine eigenen Ansprüche gegen den Lieferanten leichter durchsetzen.

Ob die Gesetzesänderungen wie geplant in Kraft treten oder ob sie nochmals angepasst werden, bleibt abzuwarten. Bauherren, die demnächst aktiv werden möchten, sollten nicht solange warten. Sie können potentielle Baupartner zwar nicht zur Erstellung ausführlicherer Baubeschreibungen zwingen, aber zumindest können sie darum bitten. Sollten einige Unternehmen dieser Bitte nicht nachkommen, besteht immer noch die Möglichkeit, sich für andere Betriebe zu entscheiden.

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