Wie mit den Grundschulden nach Rückzahlung des Darlehens zu verfahren ist

Üblicherweise dauert es viele Jahre, bis ein Immobiliendarlehen vollständig zurückgezahlt ist. Doch sobald dieser Zeitpunkt gekommen ist, stellen sich viele Eigenheimbesitzer die Frage, was sie mit ihren Grundschulden machen sollen. Einerseits wären sie die Grundschuldeinträge im Grundbuch gerne los, andererseits könnte es ja sein, dass die Grundschuld eines Tages wieder benötigt wird.

Wie mit den Grundschulden nach Rückzahlung des Darlehens zu verfahren ist

Eine pauschale Antwort auf diese Frage existiert jedoch nicht. Wie sich ein Immobilienbesitzer am besten entscheidet, hängt ganz von seinen weiteren Planungen ab. Schlussendlich gibt es drei Möglichkeiten, die wir heute vorstellen möchten.

Grundschuld beibehalten

Die einfachste Vorgehensweise besteht darin, nichts zu unternehmen. Dann bleiben die eingetragenen Grundschulden weiterhin bestehen. Dies kann sogar ein Vorteil sein, denn sollte in Zukunft eine erneute Kreditaufnahme geplant sein, lassen sich die bereits vorhandenen Grundschulden weiterhin nutzen – zumindest wenn die Kreditaufnahme beim selben Darlehensgeber erfolgt.

Soll die Kreditaufnahme hingegen bei einem anderen Geldinstitut erfolgen, besteht die Notwendigkeit, die Grundschulden noch umzuschreiben bzw. eine sogenannte Abtretung vorzunehmen. Allerdings ist eine Abtretung immer noch günstiger als die Eintragung neuer Grundschulden.

Eine Sache ist jedoch zu bedenken, wenn ein Grundschuldeintrag weiterhin bestehen soll. Sollten andere Verbindlichkeiten gegenüber der Bank existieren (z.B. wegen einer Kfz-Finanzierung), dient die Immobilie weiterhin als Sicherheit. Im schlimmsten Szenario wäre eine Zwangsvollstreckung der Immobilie nicht auszuschließen.

Umwandlung in eine Eigentümergrundschuld

Aus genau diesem Grund ziehen es viele Immobilienbesitzer vor, ihre Grundschulden in sogenannte Eigentümergrundschulden umzuwandeln. Dann lauten die Grundschulden auf sie selbst, was zunächst unlogisch klingen mag, aber dennoch praktisch sein kann.

Durch die Umwandlung geht der Sicherungsanspruch des alten Grundschuldgläubigers verloren, zugleich ist es jedoch möglich, die eigene Grundschuld jederzeit umzuschreiben bzw. abzutreten. Sollte eines Tages eine erneute Kreditaufnahme geplant sein, wäre die Grundschuldabtretung günstiger als eine erneute Grundschuldeintragung.

Löschung

Zu guter Letzt bleibt noch die Löschung. Sie sorgt im Grundbuch für klare Verhältnisse und kann beispielsweise auch den Immobilienverkauf beschleunigen, da es nicht erforderlich wäre, Löschungsbewilligungen einzuholen. Andererseits gibt es einen Nachteil: Wird eines Tages ein Darlehen benötigt, welches die Bank nur gegen Besicherung mittels Grundschuld auszahlt, muss das Grundpfandrecht neu eingetragen werden, was entsprechende Aufwände verursacht.

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