Wohngebäude mit Gewerbeeinheit finanzieren: Stolpersteine auf einen Blick

Jeder Mensch hat seine eigene Vorstellung vom perfekten Eigenheim. Deshalb überrascht es nicht, dass einige Bauherren und Käufer klar Gebäude vorziehen, die nicht nur privaten Wohnzwecken dienen, sondern zugleich eine Gewerbeeinheit beinhalten.

Wohngebäude mit Gewerbeeinheit finanzieren: Stolpersteine auf einen Blick

Wer Interesse an solch einer Immobilie hat, denkt vor allem praktisch. Der Weg zum Arbeitsplatz soll möglichst kurz sein oder es geht darum, Beruf oder Familie besser unter einen Hut zu bekommen. Besonders Freiberufler, wie Ärzte oder Steuerberater, entscheiden sich gerne für diese Art von Immobilie.

Allerdings bringen Bau und Kauf solcher Gebäude ihre ganz eigenen Hürden mit sich. Die Kombination aus Wohneigentum und Gewerbeobjekt ist im Zusammenhang mit bestimmten Themen nicht ganz so leicht zu handhaben. Vor allem wenn es um die Finanzen geht, sind folgende Stolpersteine zu berücksichtigen.

Erhalt der Finanzierungszusage

Die zusätzliche Gewerbeeinheit erhöht die Kosten des Gebäudes und damit auch den Bedarf an Fremdkapital. Hierdurch kann sich der Erhalt einer Finanzierungszusage erschweren, insbesondere wenn ein größerer Kapitalbedarf besteht. Je nach Einkommen und Eigenkapital wäre es unter Umständen zwar möglich die Wohneinheit zu finanzieren, doch mit einer zusätzlichen Gewerbeeinheit kann in manchen Fällen das Baufinanzierung Budget knapp werden.

Außerdem gibt es Banken, die ausschließlich Wohngebäude finanzieren. Sollte das Objekt eine Gewerbeeinheit umfassen, fallen ggf. einige Banken aus dem Vergleich heraus. Allerdings kommt es auch auf die Größe der Gewerbeeinheit und damit ganz auf die jeweilige Immobilie an.

Steuerliche Gestaltung

Ein ganz wesentlicher Punkt ist die steuerliche Gestaltung. Selbst bewohnte Objekte (Eigennutzung) lassen sich steuerlich nicht absetzen. Anders verhält es sich mit gewerblichen Objekten und Gebäudeteilen. Jeder Bauherr sollte dies bei Planung und Ausführung des Baus akribisch berücksichtigen, immerhin kann er später nicht nur den Wert seiner Gewerbeeinheit im Rahmen der AfA absetzen, sondern sich auch die Umsatzsteuer von den Handwerkerrechnungen etc. zurückholen. Allerdings erfordert dies eine penible Aufschlüsselung der Kosten. Am besten ist es, die Rechnungen von Beginn an stets separat ausstellen zu lassen, damit später weniger Arbeit anfällt und keine unnötigen Streitigkeiten mit dem Fiskus entstehen.

In diesem Zusammenhang möchten wir ergänzend auf die Kosten der Finanzierung verweisen. Selbstverständlich lassen sich auch Zinskosten steuerlich geltend machen. Die einfachste Vorgehensweise besteht darin, die Baufinanzierung in zwei Darlehenstranchen zu splitten, nämlich in eine private sowie eine gewerbliche Tranche.

Für eine optimale steuerliche Gestaltung treffen viele Darlehensnehmer die Entscheidung, ihr Eigenkapital beim privaten Teil einzusetzen und beim gewerblichen Teil hingegen die Vollfinanzierung zu wählen. Der Grund ist simpel: Nur die Zinsen aus der gewerblichen Tranche lassen sich absetzen. Dementsprechend wird auch die Tilgung so verteilt. Die gewerbliche Tranche erhält die Mindesttilgung, während beim privaten Darlehen gerne höher getilgt wird.

Wir helfen bei der Finanzierungsgestaltung

Ob Finanzierungszusage oder optimale Gestaltung Ihres Immobiliendarlehens: Wir bieten eine Beratung, die nicht an Banken oder andere Immobilienfinanzierer gebunden ist. Im ersten Schritt geht es einzig und allein darum, die ideale Lösung für Ihre Baufinanzierung auszuarbeiten. Im nächsten Schritt durchleuchten wir den Markt nach geeigneten Darlehen. So ist gewiss, dass Sie Ihre Immobilie zu attraktiven Konditionen finanzieren.

Für Sie als Kunde ist unser gesamter Service kostenfrei. Sie gehen mit Ihrer Anfrage keinerlei Risiken ein und können jederzeit selbst entscheiden, ob und mit wem Sie finanzieren. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

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