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Was ist der Unterschied zwischen Nominal- und Effektivzins?
Antwort:
Der Kreditnehmer muss einen Zinssatz als Preis für die Nominalschuld zahlen, der auch als Nominalzins bezeichnet wird. Durch den Nominalzins wird die Höhe der laufenden Zinsrate bestimmt. Die Belastung des Kreditnehmers kann durch den Nominalzins nicht abgelesen werden, darüber gibt der Effektivzins Informationen. Wie auch über Termine der Ratenzahlung und über die Verrechnungstermine.
Unter dem Zinssatz, der den finanziellen Aufwand für einen Kredit oder auch den realen Ertrag bzw. Aufwand für eine Geldanlage angibt, versteht man den Effektivzins.
Die Kreditinstitute sind laut (PangV) dazu verpflichtet den effektiven Jahreszins als Preis eines Kredits anzugeben. Der Effektivzins wird generell aus der Gesamtlaufzeit eines Kredits berechnet, bei Konditionen die allerdings nicht die gesamte Laufzeit geregelt sind spricht man von anfänglichem Effektivzins. Bei der Berechnung des Preises für den Kredit gehen alle Beiträge mit ein wie z.B. der Tilgungssatz, die Bearbeitungsgebühr, der Nominalzins, etc. Die Kontoführungsgebühren, erhobene Gebühren der Kreditinstitute und die anfallenden Schätzkosten werden nicht berücksichtigt.
(Stand: 09/2007)


