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Investmentfonds
Das variable Fondskonzept zur Vermögensbildung
Bei dieser Form der Geldanlage wird Geld der Kapitalgeber wird von der Kapitalanlagengesellschaft gesammelt, anschließend zu einem Investmentfonds gebündelt und in unterschiedliche Anlagebereiche investiert. Anhand der Streuung senkt sich das Anlagerisiko auf ein Minimum. Das Geld wird durch vorab festgelegte Anlageziele in Aktien, festverzinslichen Wertpapieren, am Geldmarkt und/oder in Immobilien angelegt.
Durch den Kauf von Investmentfondsanteilen wird der Anleger Miteigentümer am Fondsvermögen und kann somit auch seinen Anspruch auf die Gewinnbeteiligung und Anteilsrückgabe zum jeweils gültigen Rücknahmepreis gelten machen. Der Anteilswert von Investmentfonds ergibt sich, indem der Wert des Fondsvermögens zu einem bestimmten Stichtag durch die Zahl der ausgegebenen Anteile dividiert wird. Er wird auch Inventarwert genannt.
Das laut deutschem Recht als Sondervermögen bezeichnete Fondsvermögen wird durch ein professionelles Fondsmanagement verwaltet. Die Anlage muss strickt getrennt vom Vermögen der Gesellschaft gehalten werden. Eine solche Maßnahme garantiert den Vermögenserhalt auch im Falle einer Insolvenz der Kapitalanlagegesellschaft. Durch neue Einlagen von Anlegern steigt das Sondervermögen und durch Kurs-, Dividenden- und/oder Zinsgewinne bzw. fällt durch Rückerstattung von Anteilen oder Verluste.
Zugelassene Investmentfonds unterliegen in Deutschland der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. In dem Investmentgesetz sind die genauen gesetzlichen Vorschriften zu Investmentfonds zu finden. Die Unternehmen, die das Anlegergeld sammeln und in Wertpapiere oder Immobilien investieren, sind Kapitalanlage-Gesellschaften, die allgemein als Investment-Gesellschaften bezeichnet werden.
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