Ausgabe vom 05.02.2010
abakus24 News
Sehr geehrte Leser,
in der heutigen Ausgabe unserer News informieren wir Sie
über folgende Themen:
- Das Bürgerentlastungsgesetz spült Geld in Ihr Portemonnaie!
- Gesetzliche Krankenversicherungen bitten Mitglieder zur Kasse!
- Dreijährige Wartefrist für PKV-Eintritt soll abgeschafft werden!
- Anschlussfinanzierung: Profitieren gerade Sie von den günstigen Zinsen!
- Welche Bank ist bei der Baufinanzierung die Beste?
- Sicherheit für die gesamte Laufzeit Ihres Darlehens – schon ab 3,60% p.a.!
Übrigens: Wenn Sie Fragen oder Anregungen zu den Inhalten dieser Ausgabe haben stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Sie erreichen uns telefonisch unter freecall 0800-56 00 830 oder per Email.
Wir wünschen viel Freude beim Lesen,
Das Team von abakus24
Die Meldungen im Detail
- Das Bürgerentlastungsgesetz spült Geld in Ihr Portemonnaie!
Seit Jahresbeginn können Beiträge zur Krankenversicherung in höherem Maße von der Steuer abgesetzt werden als bisher. Grundlage dafür ist das Bürgerentlastungsgesetz.
Wer profitiert von den neuen Steuerregeln?
Vor allem werden Familien profitieren, bei denen Eltern und Kinder privat versichert sind. Sie zahlen in der Regel hohe Beiträge und können daher künftig auch viel von der Steuer absetzen:
Eine vierköpfige Familie kann so bei einem Steuersatz von 30 Prozent ungefähr 2.400 Euro Steuern pro Jahr sparen. Aber auch die meisten anderen Steuerzahler, ob gesetzlich oder privat versichert, werden mehr Geld im Portemonnaie haben.
Wie kommt man an die Ersparnis?
Bei gesetzlich versicherten Arbeitnehmern berücksichtigt der Arbeitgeber die Beiträge zur Krankenkasse automatisch seit Januar beim Lohnsteuerabzug.
Privatversicherte dagegen erhalten Post von ihrer Krankenversicherung, darin ist eine Bescheinigung für den Arbeitgeber, in der steht, wie viel Geld der Versicherte für sich und eventuell für seine Familie steuerlich geltend machen kann. Diese Beträge werden in der Regel etwas geringer sein als die monatlichen Beiträge zur Krankenversicherung, weil Beitragsanteile für zusätzliche Leistungen (z.B. Chefarztbehandlung) nicht mitgerechnet werden dürfen. Der Arbeitgeber kann dann die Ersparnis direkt von der Lohnsteuer abziehen.
Also viel Bürokratie?
Nur in 2010. Ab dem Jahr 2011 soll es dann eine elektronische Bescheinigung geben. Die wird direkt von der Krankenversicherung an die Behörden übermittelt, wo sie Arbeitgeber und Finanzamt abrufen können. Der Steuerzahler muss dann nichts mehr machen.
Allerdings ist es für dieses automatische Verfahren unbedingt notwendig, dass die Versicherten ihrer privaten Krankenversicherung erlauben, ihre persönliche Identifikationsnummer zu speichern. Die Identifikationsnummer hat ja jeder bereits bekommen, sie wird nach und nach die Steuernummer ersetzen.
Lassen Sie sich zu diesen Änderungen umfassend beraten – kostenlose Informationen erhalten Sie hier!
- Gesetzliche Krankenversicherungen bitten Mitglieder zur Kasse!
Nun ist es endgültig: bereits ab Februar berechnen die ersten gesetzlichen Krankenkassen ihren Mitgliedern Zusatzbeiträge.
Wie die Vertreter der großen Krankenkassen verlauten lassen, so decke der Gesundheitsfonds im Jahr 2010 nur noch 97 Prozent der vorhergesagten Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung ab.
Das sei politisch so gewollt, daher seien die Zusatzbeiträge die notwendige Folge. Es gehe dabei um eine seriöse Kalkulation, die nicht auf einem Managementfehler beruht, sondern damit zusammenhängt, dass die Ausgaben für Ärzte und Krankenhäuser deutlich gestiegen seien.
Nutzen Sie diesen Anlass, den Wechsel in die Private Krankenversicherung für sich zu prüfen!
- Dreijährige Wartefrist für PKV-Eintritt soll abgeschafft werden!
Wer als Arbeitnehmer von der gesetzlichen Krankenversicherung in die private Krankenversicherung wechseln möchte, hat es nicht immer leicht.
Immerhin ist es so, dass gleich mehrere Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit ein Wechsel überhaupt zulässig ist.Zu einer der größten Hürden zählt die sogenannte Versicherungspflichtgrenze: Seit diesem Jahr gilt es, über ein jährliches Bruttoeinkommen in Höhe von mindestens 49.950 Euro zu verfügen, damit der Versicherungswechsel erfolgen darf.
Doch damit ist es noch nicht genug - eine zweite Hürde erschwert den Eintritt in die private Krankenversicherung. Im Rahmen der letzten Gesundheitsreform wurde beschlossen, dass Arbeitnehmer nicht automatisch in die private Krankenversicherung wechseln können, wenn sie erstmalig mit ihrem Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegen.
Es reicht nicht aus, einmalig mindestens 49.950 Euro verdient zu haben – stattdessen gilt es, drei Jahre in Folge über der Grenze zu liegen, damit ein Wechsel erfolgen kann. Dieser Zeitraum wird als Wartefrist bezeichnet.
Doch in diesem Jahr könnte sich dieses ändern.
CDU und FDP haben sich darauf verständigt, die Wartefrist der privaten Krankenversicherung abzuschaffen. Auf diese Weise soll der Zugang zur privaten Krankenversicherung wieder gelockert werden.
Wann es soweit ist und die dreijährige Wartefrist abgeschafft wird, bleibt jedoch erst einmal abzuwarten.
Nutzen Sie diesen zeitlichen Vorlauf, sich bereits heute mit diesem Thema zu befassen!
Fordern Sie eine kostenlose und unabhängige Beratung gleich hier an!
- Anschlussfinanzierung: Profitieren gerade Sie von den günstigen Zinsen!
Die meisten Immobiliendarlehen werden mit einer Zinsbindung von zehn Jahren abgeschlossen. Dies ist kein besonders langer Zeitraum, was für den größten Teil der Darlehensnehmer bedeutet, ein bis zwei Anschlussfinanzierungen vorzunehmen, bis ihr Darlehen vollständig getilgt und die Immobilie somit abbezahlt ist.
Bei der eigentlichen Anschlussfinanzierung wird immer häufiger auf die so genannte Umschuldung gesetzt. Durch den Wechsel zu einem anderen Geldinstitut ist es häufig möglich, von einem niedrigen Zinssatz zu profitieren.
Wenn in den nächsten drei Jahren bei Ihnen eine Umschuldung ansteht, dann sollten Sie möglichst schnell handeln!
Noch sind die Hypothekenzinsen sehr niedrig bemessen: profitieren Sie hier, indem Sie sich die günstigen Zinsen sichern und Ihre Zinsbelastung verringern.
Diese Sicherung des niedrigen Zinsniveaus sollte allerdings bald erfolgen, denn Experten rechnen bereits mit einem ansteigenden Zinsniveau!
Fordern Sie hier unverbindlich Ihren kostenlosen Vergleich an!
- Welche Bank ist bei der Baufinanzierung die Beste?
Wer ein Immobiliendarlehen aufnehmen möchte, verfügt über mehr Möglichkeiten denn je zuvor. Immer mehr Banken mischen im Bereich der Baufinanzierung mit und bieten eigene Finanzierungslösungen an.
Zugleich hat es sich unter den Bauherren und Immobilienkäufern herumgesprochen, dass die Hausbank nicht unbedingt die beste Adresse ist, wenn es um die Aufnahme großer Darlehensbeträge geht. Dementsprechend sind viele Interessenten verunsichert und wissen nicht so genau, an welche Bank sie sich wenden sollen.
Es gibt keine bestimmte Bank, die auf Anhieb empfohlen werden kann. Es gilt sich bewusst zu machen, dass die richtige Bank nicht pauschal ausgewählt werden kann. Stattdessen gilt es zu berücksichtigen, dass jede Baufinanzierung anders gestrickt ist und deshalb gezielt nach einer passenden Bank gesucht werden muss.
Die Frage nach der passenden Bank kann man daher nur für den Einzelfall beantworten. Konkret bedeutet dies, den Markt sehr gezielt zu durchleuchten.
Dieses ist ein zeitaufwendiges Verfahren, lassen Sie sich daher hier von einem unabhängigen Berater helfen, der über gezielte Erfahrungen verfügt.
- Sicherheit für die gesamte Laufzeit Ihres Darlehens – schon ab 3,60% p.a.!
Bei den allermeisten Baufinanzierungen handelt es sich um sogenannte Annuitätendarlehen mit einer Zinsbindungsfrist von 10 Jahren bei einer anfänglichen jährlichen Tilgung von 1%.
Bei nahezu allen Banken ist diese „klassische“ Hypothek zu historisch niedrigen Zinsen zu bekommen, doch auf den zweiten Blick birgt diese „klassische“ Hypothek für den Darlehensnehmer ein entscheidendes Risiko:
Während die Gesamtlaufzeit des Darlehens bei mehr als 30 Jahren liegt, müssen die Zinsen nach den vereinbarten 10 Jahren zu den dann herrschenden Bedingungen am Kapitalmarkt neu verhandelt werden. Dieses kann zu dramatischen Erhöhungen der monatlichen Belastungen führen, wenn die Zinsen in der Zwischenzeit gestiegen sind.
Gerade in Niedrigzinsphasen wie heute ist es deshalb dringend empfehlenswert, die monatlichen Belastungen über die gesamte Laufzeit zu sichern und somit bezahlbar und überschaubar zu gestalten.
Setzen Sie daher auf :
- einen günstigen Zinssatz ab 3,60% p.a.
- Sicherheit für die gesamte Laufzeit Ihrer Finanzierung
- konstante monatliche Raten
- planbar bis zur letzten RateInformieren Sie sich jetzt und hier über Ihr persönliches Angebot!
Wir hoffen, dass die Themen dieser Ausgabe für Sie lesenswert sind und würden uns freuen, Sie auch zukünftig auf diesem Wege informieren zu dürfen. Über Anregungen und Hinweise zu den Themen dieser Ausgabe freuen wir uns - schreiben Sie uns.
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