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Altersvorsorge Infos
Hintergrundinformationen zur privaten Altersvorsorge
Die heutige Altersvorsorge setzt sich aus den so genannten "drei Säulen" zusammen:
- Gesetzliche Vorsorge
(Einzahlungen von Pflichtbeiträgen in die gesetzliche Rentenversicherung während des gesamten Erwerbslebens) im Umlageverfahren. - Ergänzende erwerbsbasierte Alterssicherung
Dazu zählt hauptsächlich die Betriebliche Altersvorsorge, aber auch Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes (ZÖD). - Private Vorsorge
(eigenverantwortliche Ansparung von Eigenkapital mit der Möglichkeit des späteren Verzehrs): in Aktienfonds oder-Sparpläne, Riester-Rente, Rürup-Rente eine Lebensversicherung oder Immobilienbesitz.
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In der 3. Säule, der privaten Vorsorge, lassen sich noch einmal die staatlich geförderten Anlagen und die nicht geförderten Anlagen unterscheiden:
Staatlich geförderte Anlagen dürfen nicht beliehen, veräußert oder vererbt, können aber auch nicht gepfändet werden. Das Sozialamt oder die Agentur für Arbeit greift auch dann nicht darauf zu, wenn der Versicherungsnehmer im Laufe seines Lebens bedürftig werden sollte („Hartz IV-Sicherheit“). Die nicht gegebene Vererbbarkeit basiert auf der Vorstellung, dass das angesparte Kapital ausschließlich zur Altersversorung des Sparers dienen sollte.
Die Riester-Rente stellt hierbei insofern eine Ausnahme dar, als das angesparte Kapital und die bis dahin gezahlte staatliche Förderung vererbbar ist, wenn der Todesfall in der Ansparphase eintritt und der verwitwete Partner auch einen Riester-Renten-Vertrag besitzt. In diesem Fall geht sowohl das eingezahlte Vermögen als auch die bis dahin gezahlte staatliche Förderung auf seinen/ihren Vertrag über. Wenn kein erbberechtigter Ehepartner mit eigenem Riestervertrag als Erbe in Frage kommt, sind die staatlichen Förderungen zurückzuzahlen. Das restliche Sparkapital fällt in die Erbmasse und wird wie das sonstige Vermögen vererbt.
Staatlich nicht gefördert werden Rentenversicherungen oder Lebensversicherungen, deren Leistungen nicht nur der Alterssicherung des Spares dienen, sondern auch noch der Absicherung der Hinterbliebenen, falls der Versicherungsnehmer vor Ablauf der Zeit sirbt. Diese Absicherung ist für Ehepaare und Familien in jedem Fall auch interessant. Zumal der vermeindliche Steuervorteil einer Rürup-Rente durch die später nachgelagerte Besteuerung teilweise wieder aufgehoben wird.
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