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Bauleistungsversicherung

Eine Bauleistungsversicherung ist unabdingbar

Die Bauleistungsversicherung (früher auch Bauwesenversicherung oder Bauversicherung) schützt den Bauherren vor Schäden, die unvorhersehbar sind und während der Bauzeit auftreten. Hierzu zählen besonders Schäden durch höhere Gewalt (z.B. Hochwasser und Sturm).

Weitere Schäden können auch durch Vandalismus, unbekannte Eigenschaften des Baugrundes, Konstruktions- und Materialfehler, Fahrlässigkeit und ähnliches entstehen, welche auch versichert gelten. Man spricht hier auch von der Allgefahrendeckung für das entstehende Bauprojekt. Allerdings gibt es auch Ausschlüsse. Nicht versichert sind ausdrücklich Schäden durch Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion, An- oder Abprall bemannter und unbemannter Flugkörper).

Die Versicherung des Feuerrisikos muss über eine Feuerrohbauversicherung, welche während der Bauzeit für gewöhnlich kostenfrei von den Versicherungen angeboten und nach Bezugsfertigkeit in eine Wohngebäudeversicherung umgewandelt wird.

Die Bauleistungsversicherung hat eine Laufzeit von bis zu 24 Monaten, für Fertighäuser nur 6 Monate. Ansonsten erstreckt sie sich über die gesamte Bauzeit des Objektes.

Nach VOB Teil B §7 ist die Tragung der Gefahr für das Bauprojekt so geregelt:

  • Für unabwendbare Ereignisse (Krieg, höhere Gewalt, Aufruhr) muss der Bauunternehmer nicht aufkommen (zum Beispiel außergewöhnliche Witterungsereignisse). Der Bauunternehmer hat Anspruch auf Ersatz seiner Leistungen durch die Bauherren.
  • Für sonstige Ereignisse (zum Beispiel ungewöhnliche Witterungsverhältnisse) muss der Bauunternehmer Ersatz leisten. Ein Anspruch auf Erstattung seiner Leistungen durch die Bauherren steht ihm nicht zu.

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