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Gesetzliche Krankenkassen
Die gesetzliche Krankenversicherung ist heute eine der fünf Säulen des deutschen Sozial- Versicherungssystems
Gesetzliche Krankenversicherung ab 2009 – Was ist neu?
Der Gesundheitsfonds hält Einzug in Deutschland – die Konsequenz: Im nächsten Jahr wird sich für die gesetzlich krankenversicherten Personen eine Menge ändern. Für diejenigen, die noch keine Zeit hatten, sich mit den wichtigsten Änderungen in Sachen Krankenversicherung zu befassen, haben wir hier kurz die wichtigsten Informationen zusammengestellt.
Der Gesundheitsfonds
In Zukunft werden die Beiträge aller gesetzlich Versicherten in den so genannten Gesundheitsfonds fließen. Aus diesem Fonds werden dann die einzelnen Krankenkassen mit finanziellen Mitteln versorgt. Hierbei ist entscheidend, wie die Mitgliedsstruktur der einzelnen Kassen ausfällt: Sind in einer Kasse mehr Erkrankte und/oder alte Menschen versichert, bekommen diese mehr Mittel als andere.
Einheitlicher Beitragssatz
Die Personen, die zurzeit in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, müssen sich unter Umständen auf eine Erhöhung des Beitragssatzes einstellen. Ab Januar 2009 wird der Beitragssatz für alle Krankenkassen nämlich einheitlich 15,5 Prozent betragen. Derzeit liegen viele Krankenkassen unter diesem Satz, sodass viele Versicherte stärker zur Kasse gebeten werden.
Zuschläge
Hinzu kommt, dass die gesetzlichen Krankenkassen von Ihren Versicherten auch Zuschläge verlangen können, wenn sie mit dem Geld, das ihnen aus dem Gesundheitsfonds zugewiesen wird, nicht auskommen. Jedoch muss kein Versicherter befürchten, dass unzumutbare hohe Zuschläge auf ihn zukommen. Vielmehr ist es so, dass sich ab einer Grenze von 8 Euro Zuschlag im Monat die Höhe des Zuschlages am Gehalt orientieren wird. Hier darf dann nur ein Prozent des Einkommens im Monat maximal als Zuschlag verlangt werden.
Abschläge
Wenn die jeweilige Krankenkasse allerdings besser mit dem Geld, das ihr aus dem Gesundheitsfonds zustand, auskommt als kalkuliert wurde, kann sie dieses Plus dafür nutzen, an ihre Versicherten Prämien zu zahlen. Dies kommt dann einer Rückerstattung gleich. Bevor dieses möglich ist, muss die jeweilige Krankenkasse allerdings unverschuldet sein und über Rücklagen verfügen.
Kein Krankentagegeld für freiwillig Versicherte
Freiwillig versicherte Selbständige und Freiberufler haben ab Januar 2009 nicht mehr automatisch einen Anspruch auf Krankentagegeld. Dieses kann allerdings zusätzlich durch den Wechsel in einen Wahltarif abgesichert werden. Dieser Wechsel bewirkt allerdings, dass man sich für mindestens drei Jahre an die jeweilige Kasse bindet.
Wie kann man in Zukunft gesetzliche Krankenkassen vergleichen?
In Zukunft wird wohl ein entscheidendes Vergleichskriterium der Umstand werden, ob eine gesetzliche Krankenkasse einen Zuschlag verlangen muss oder ob dieses nicht der Fall ist. Daneben unterscheiden sie vor allem Leistungsumfang, Zusatzprogramme und Service.
Weitere Infos
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