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Öltank-Haftpflicht

Haftpflichtversicherung für Ölheizungsbesitzer

Aus dem §22 WHG (Wasserhaushaltsgesetz) ergibt sich die unbegrenzte Haftung für Öltankbesitzer auch ohne eigenes Verschulden. Es heißt: "Wer in ein Gewässer Stoffe einbringt oder einleitet oder wer auf ein Gewässer derart einwirkt, dass die physikalische, chemische oder biologische Beschaffenheit des Wassers verändert wird, ist zum Ersatz des daraus einem Anderen entstehenden Schadens verpflichtet.“ Das nennt man Gefährdungshaftung.

Die Haftpflicht für Gewässerschäden ist eine unverzichtbare Versicherung für jeden Hausbesitzer mit einem Öltank. Egal ob Sie einen überirdischen oder unterirdischen Öltankbesitzen, sobald auch nur ein Tropfen Heizöl ins Grundwasser oder in die Erde gelangt, kann es teuer werden. Kosten entstehen z.B. durch Öl, das aufgefangen oder abgepumpt werden muss; Erdreich, das ausgebaggert und abgefahren werden muss.

Die Öltank-Haftpflichtversicherung schützt Sie vor dem finanziellen Ruin. Sie ist daher einfach eine „Pflicht“ für jeden Öltankbesitzer.

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