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Risikolebensversicherung

Lebensversicherung - Todesfallversicherung

Die Risikolebensversicherung dient der finanziellen Absicherung der Hinterbliebenen im Todesfall des Versicherten. Sobald die versicherte Person während der Versicherungsdauer verstirbt, bekommt die / der Bezugsberechtigte die vereinbarte Versicherungssumme.

Diese Vorsorge empfiehlt sich vor allem für Familien, da im Todesfall die gesetzlichen Ansprüche aus der Sozialversicherung für die Hinterbliebenen minimal sind. Als Ehepaar besteht auch die Möglichkeit, eine Risikolebensversicherung auf zwei verbundene Leben abzuschließen – anstelle von zwei teureren Einzelverträgen.

Nicht verheiratete Paare sollten jedoch bedenken, dass bei Auszahlung noch die Erbschaftssteuer anfällt. Es kann auch eine Lebensversicherung mit fallender Auszahlungssumme gewählt werden, wenn im Alter der Versorgungsausfall im Todesfall nicht so hoch sein wird. Diese Beiträge sind dann auch günstiger. Ein großer Nachteil einer Risikolebensversicherung ist, dass eine Auszahlung der Kapitalsumme ausschließlich im Todesfall erfolgt.

Die wirtschaftlichen Folgen für eine Familie im Todesfall sind jedoch Existenz bedrohend und der gewohnte Lebensstandard kann nicht aufrechterhalten werden. Daher ist diese Form der Absicherung, als bestmöglichste Vorsorge bei geringem finanziellem Aufwand anzusehen.

Es gibt aber auch noch weitere Gründe für den Abschluss einer Risikolebensversicherung z.B.

  • die Vorsorge für Verbindlichkeiten (Hypotheken, Darlehen)
  • Absicherung von Geschäftsverbindungen (für Unternehmer)

Zusätzlich können Sie die Risikolebensversicherung mit einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) kombinieren.

Die Höhe der Versicherungssumme einer Risikolebensversicherung sollte individuell gestaltet werden. Die Faustformel bei Familien lautet: Die Versicherungssumme sollte das Drei- bis Fünffache des Bruttojahreseinkommens betragen.

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