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Tierhalterhaftpflicht
Gesetzliche Haftpflicht als Tierhalter
Die gesetzliche Haftpflicht als Tierhalter wird durch die Tierhalterhaftpflichtversicherung versichert. Sollten Sie Hunde- oder Pferdebesitzer sein, so müssten Sie eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung abschließen. Denn die Privathaftpflichtversicherung reicht hierfür nicht aus.
Tierhalter haften für Schäden, die ihre Tiere verursachen, in unbegrenzter Höhe. Die gesetzliche Haftpflicht aus dem Halten und Hüten von zahmen Haustieren und gezähmten Kleintieren wie Katzen, Kanarienvögeln, Wellensittichen, Papageien, Meerschweinchen usw. ist in der Privathaftpflichtversicherung inbegriffen.
Bei Hunden, Pferden, Ponys, Eseln und Rinder ist dies nicht der Fall. Hier muss eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
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