Nachschlagewerk Finanzierung - R

Nachschlagewerk Finanzierung (Buchstabe R)

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Rangrücktritt

Der im Grundbuch eingetragene Gläubiger kann durch eine notariell beglaubigte Erklärung zugunsten anderer, seine bisherige Rangstelle verändern.

Rangstelle

Die Rangstelle klärt bei mehreren im Grundbuch eingetragenen Rechten (Vorlasten) die Gläubigerhierarchie, die im Falle einer Zwangsvollstreckung aus dem Erlös befriedigt werden.

Refinanzierung

Die Banken beschaffen sich Mittel am Kapitalmarkt, um Darlehen zu gewähren. Hauptsächlich erfolgt die Refinanzierung von Hypotheken durch Ausgabe von Pfandbriefen, die Laufzeit der Wertpapiere ist meist mindest so lang wie die Zinsbindungsfrist des gewährten Darlehens.

Restschuld

Der Teil des Darlehens, der zu einem bestimmten Zeitpunkt noch nicht an die Bank zurückgezahlt (getilgt) wurde. Anhand eines Tilgungsplanes kann die Höhe der jeweiligen Restschuld festgestellt werden.

Risikolebensversicherung

Bei Tod des Versicherten dient die Risikolebensversicherung zur Rückführung des Bauspardarlehens und als Schutz für die Hinterbliebenen. Ost wird eine Risikolebensversicherung als Zusatzsicherheit für eine Immobilienfinanzierung abgeschlossen.

Rücktritt vom Darlehensvertrag

Wenn die Auszahlungsvoraussetzungen innerhalb der bnahmefrist nicht erfüllt, kann der Darlehensgeber (Bank) mit einer einseitigen Erklärung vom Darlehensvertrag zurücktreten. In diesem Fall kann die Bank eine Nichtabnahme-Entschädigung (Schadenersatz) verlangen.