Nachschlagewerk Finanzierung - B

Nachschlagewerk Finanzierung (Buchstabe B)

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Bankvorausdarlehen

Diese Darlehen werden von Kreditinstituten gewährt, wenn zur Rückzahlung ein Bausparvertrag gleichzeitig vorgesehen, bzw. abgeschlossen wird. (Bausparsumme = Bankvorausdarlehen). Das in Anspruch genommene Bankvorausdarlehen wird nach Zuteilung mit der der Bausparsumme abgelöst.

Bauantrag

Der Bauantrag muss schriftlich mit allen Unterlagen, die für seine Bearbeitung sowie für die Beurteilung des Bauvorhabens erforderlichen sind (Bauvorlagen) in genügender Zahl bei der Bauaufsichtsbehörde eingereicht werden. Der Vordruck des Bauantrags muss vom Bauherrn und vom Entwurfsverfasser (der in der Regel Architekt ist) unterschrieben sein. Der Architekt muss eine Haftpflichtversicherung nachweisen. Außerdem sollte ein Lageplan im Maßstab 1:500 mit Berechnung der Grund- und Geschoßfläche beigefügt sein. Die Bauzeichnungen müssen im Maßstab 1:100 angelegt sein. Der Bruttorauminhalte nach DIN 277, Teil 1 sowie Daten zur Hochbaustatistik müssen beigelegt sein. Der Standsicherheits-, Wärme- und Schallschutznachweis ist zusammen mit dem Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung des Fachplaners vorzuweisen.

Baubeschreibung

Alle wichtigen Merkmale (Ausfertigung und Ausstattung) eines Bauvorhabens werden detailliert aufgestellt. Die Baubeschreibung ist ein wichtiger Bestandteil der Finanzierungsanfrage. Inhalte sind z.B.: Art der Fenster, Heizung, Beschaffenheit des Daches und der Wände, verwendete Materialien für den gesamten Bau.

Baugenehmigung

Die Baugenehmigung ist das vorgeschriebene förmliche Verfahren für die Genehmigung einer Baumaßnahme. (Bauschein) Das Verfahren richtet sich nach der jeweiligen Bauordnung der einzelnen Bundesländer, in einigen Bundesländern reciht die Bauanzeige für bestimmte Baumaßnahmen (meist Wohnungsbau). Ohne diese Genehmigung darf ein Bau nicht begonnen werden.

Bauherr

Jemand, der selbst oder durch Dritte ein Bauvorhaben durchführt bzw. Durchführen lässt, wird als Bauherr bezeichnet. Der Bauherr trägt für die Bauvorbereitung, Baudurchführung und auch Haftung alle Risiken. Der Bauherr entscheidet über die Gestaltung des Bauvorhabens, die Finanzierung, sowie über die Absicherung des Bauvorhabens.

Baukosten

Die Baukosten stellen sich wie folgt zusammen:

Aus den Kosten für das Gebäude, Kosten für die Außenanlagen, Baunebenkosten,  Kosten für sonstige Wirtschaftsausstattungen und aus den Kosten für besondere Betriebseinrichtungen.

Gesamtkosten bestehen aus Baukosten und aus den Kosten für das Grundstück.

 

Baulastenverzeichnis

Im Baulastenverzeichnis sind die so genanten Baulasten vermerkt. Das Baulastenverzeichnis ist ein von der zuständigen Bauaufsicht geführtes Verzeichnis, in dem alle öffentlichen Lasten, die auf einem Grundstück ruhen, aufgeführt sind. Einen Einblick in dieses Verzeichnis empfiehlt sich vor dem Erwerb eines Grundstücks. Durch Baulasten an Nachbargrundstücken ist es möglich, die Bebaubarkeit bzw. Nutzbarkeit eines Grundstückes sicherzustellen.

Baunebenkosten

Die Baunebenkosten bestehen aus den Notar- und Gerichtsgebühren, Gebühren für die Eintragung in das Grundbuch, Architektenhonorare, Grunderwerbsteuer, Finanzierungskosten, etc. Zu den Baunebenkosten, die steuermindernd berücksichtigt werden können, gehören insbesondere die Finanzierungskosten, soweit sie vor der Nutzung des Objektes angefallen sind. Auch die Aufwendungen für eine Bauherrenhaftpflichtversicherung zählen zu den abzugsfähigen Baunebenkosten.

Bausparguthaben

Das Bausparguthaben besteht aus der Summe der bereits angesparten Bausparbeiträge inklusive entstandener Guthabenzinsen abzüglich möglicher Abschluss- und Kontoführungsgebühren. Darüber hinaus sind staatliche Zuschüsse möglich.

Bausparsumme

Die Bausparsumme wird auch Vertragssumme genannt. Die Summe, die angestrebt wird und der Betrag auf den der Bausparvertrag abgeschlossen wird. Die Bausparsumme richtet sich nach Verwendungszweck und nach den finanziellen Möglichkeiten. Bausparkassen bieten verschiedenste Tarife an.

Bauspar-Darlehen

Dieses Darlehen ist in der Regel ein zweitrangig zu sicherndes Darlehen. Je nach Tarif, wird meist ein gleichbleibender monatlicher Betrag zu Zins und Tilgung bezahlt. Dieses Darlehen kann jederzeit ohne Kündigungsfrist zurückgeführt werden.

Bauvoranfrage

Bei einer Bauvoranfrage, die beim zuständigen Bauamt gestellt wird, stellt sich heraus unter welchen Auflagen auf einem Grundstück gebaut werden darf. Zum Beispiel Anzahl der Stockwerke, Neigung und Farbe des Daches etc.

Behörden

Folgende Behörden geben Auskunft bei Unklarheiten:

  • örtliches Bauamt Gibt Auskunft unter welchen Auflagen auf einem Grundstück gebaut werden darf.
  • örtliche Bauaufsichtsbehörde Bei Fragen z. B. zum Bauantrag oder zur Baugenehmigung.
  • örtliche Baubehörde bzw. örtliches Landsratsamt Bei Fragen zu baugenehmigungsrechtlichen Auflagen wie z. B. der Höhe von Treppengeländern etc. Das Landsratsamt gibt darüber hinaus Auskunft über die verschiedenen Förderwege.
  • Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau Deichsmanns Aue W-5300 Bonn-Bad Godesberg Eine Liste der zuständigen Behörden bei Fragen zur staatlichen Wohnungsbauförderung finden Sie unter "staatliche Förderung".

Belastung

Die Bank prüft, ob für den Kunden das gewünschte Darlehen, unter Berücksichtigung aller Verpflichtungen, tragbar ist. Ob nach Abzug der monatlichen Belastung das Einkommen für den Lebensunterhalt ausreicht. Dies richtet sich meist nach Höhe des Einkommens, Lebensstandard und Größe des Haushaltes.

Beleihungsauslauf

Der Beleihungsauslauf wird in Prozent gerechnet. Der Anteil des Objektwertes, der beliehen wird (fremdfinanziert). Beispiel: Objektwert 100.000 EURO, Finanzierungssumme 80.000 EURO ergibt einen Beleihungsauslauf von 80%.

Beleihungsgrenze

Die Kreditinstitute beleihen Objekte bis zu einer bestimmten Grenze des Beleihungswertes.

Beleihungsobjekt

Als Sicherheit für die Baufinanzierung dienende Objekte: Grundstücke, Eigentumswohnungen und Häuser werden als jeweiliges Beleihungsobjekt bezeichnet.

Beleihungswert

Kreditinstitute legen in den eigenen Kreditrichtlinien den Wert eines Objektes fest.

Bereitstellungszinsen

Werden von dem jeweiligen finanzierenden Kreditinstitut in dem Zeitraum zwischen Darlehenszusage und Darlehensauszahlung berechnet.

Bewertungszahl

Der Bausparkunde muss eine bestimmte Bewertungszahl erreichen, bevor die Bausparkasse das Darlehen zuteilt. Die Bewertungszahl ist ein Kriterium, mit dem Bausparkassen eine möglichst gerechte Reihenfolge bei der Zuteilung von Bausparverträgen sicherstellen. Jede Bausparkasse gibt eine Mindestbewertungszahl bekannt, die erreicht werden muss, damit der Bausparvertrag zugeteilt werden kann.

Bewirtschaftungskosten

Die Bewirtschaftungskosten sind die Ausgaben und laufenden Kosten, für den Unterhalt und Betrieb einer Immobilie. Es gibt bei vermieteten Immobilien zwei Arten von Bewirtschaftungskosten. Umlagefähige Bewirtschaftungskosten können dem Mieter in Rechnung gestellt werden ( z.B. Straßenreinigung, Müllabfuhr). Dem Mieter dürfen jedoch nicht umlagefähige Kosten in Rechnung gestellt werden (z.B. Rücklagen für Instandhaltungen).

Bonität

Die Kreditwürdigkeit eines Darlehensnehmers. Die Banken prüfen, ob ein Kunde nach Abzug seiner laufenden Kosten die monatliche Kreditbelastung tragen kann. Auch wird überprüft, ob er in der Vergangenheit seinen Verpflichtungen pünktlich nachgekommen ist.

Bürgschaft

Durch einen Bürgschaftsvertrag (Vertrag zwischen dem Gläubiger eines Dritten und dem Bürgen) verpflichtet sich der Bürge gegenüber dem Darlehensgeber, für den Darlehensnehmer einzustehen. Die Bürgschaft dient zur Sicherung einer Forderung des Gläubigers (Bank) bei Zahlungsunfähigkeit oder –unwilligkeit des Schuldners. 

Bürgschaftsgebühr

Sofern Kreditinstitute im Rahmen der Wohungsbaufinanzierung als Bürgen auftreten, erheben diese eine Bürgschaftsgebühr (Aval) für die Übernahme des Risikos und für den daraus entstehenden Prüfungs- und Verwaltungsaufwand. Die Bürgschaftsgebühr wird entweder einmalig oder laufend dem Darlehensnehmer in Rechnung gestellt.