Nachschlagewerk Finanzierung - D

Nachschlagewerk Finanzierung (Buchstabe D)

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Darlehensbewilligung

Eine vom Darlehensgeber rechtlich verbindliche Zusage der Gewährung eines Darlehens.

Darlehensgeber

Darlehensgeber sind Institute (Bank, Sparkasse, Versicherung oder Bausparkasse) welche dem Darlehensnehmer das Darlehen gewähren. Der Darlehensnehmer verpflichtet sich das Darlehen an den Darlehensgeber zurückzuzahlen.

Darlehensvertrag

Der Darlehensvertrag ist ein vertrag über die Rückzahlung und Gewährung einer bestimmten Geldsumme. Durch einen Darlehensantrag und die Bewilligung der Bank (Zusage) kommt das Darlehen zu stande. Im Darlehensvertrag werden die Höhe des Darlehens, die Art der Besicherung, die Konditionen zu den geltendenen allgemeinen Darlehensbedingungen vereinbart.

Dienstbarkeit

Unter Dienstbarkeit versteht man ein im Grundbuch eingetragenes Recht eines Dritten, eine fremde Sache zu einem bestimmten Umfang zu nutzen oder Handlungen zu unterlassen.

Disagio

Die Differenz zwischen Nominalbetrag und tatsächlicher Darlehensauszahlung wird Disagio genannt. Diese Zinsvorauszahlung führt dazu, dass die Bank den Nominalzins senkt. Das Disagio wird fällig spätestens bei der Darlehensauszahlung und wird deshalb von dem Darlehensbetrag einbehalten.

Disagiorückerstattung

Wird ein Darlehen mit Disagio vorzeitig zurückgezahlt, muss das noch nicht verbrauchte Disagio bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung berücksichtigt werden.