Nachschlagewerk Finanzierung - G

Nachschlagewerk Finanzierung (Buchstabe G)

A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X
Y
Z

Geldbeschaffungskosten

Im Zusammenhang mit der Beschaffung von Finanzierungsmitteln entstehen Geldbeschaffungskosten. Zu diesen Kosten gehören z.B. Gutachterkosten, Bearbeitungskosten, Notar- und Grundbuchgebühren etc.

Gemeinschaftseigentum

Alle Räume, Flächen und Bestandteile einer Wohnanlage, die nicht im Sondereigentum stehen, zählen sind Gemeinschaftseigentum. Dazu gehören meist z.B. Fassade, Treppenhaus, Fahrstuhl o.ä.

 Laut Gesetz gehören zum Gemeinschaftseigentum zwingend:  
  • das Grundstück.
  • alle Bestandteile der Anlage die für deren Bestand und Sicherheit erforderlich sind.
  • alle Anlagen und Einrichtungen, die dem gemeinsamen Gebrauch der Wohnungseigentümer dienen.

Gesamtkosten

Die Summer aller Aufwendungen bzw. Kosten, die beim Kauf oder Bau einer Immobilie anfallen.

Gesamtlaufzeit

Unter der Gesamtlaufzeit eines Kredites ist nichts anderes zu verstehen als die Laufzeit des Kredites. Dauer von der ersten Auszahlung des Darlehens an den Darlehensnehmer bis zur vollständigen Rückzahlung an den Darlehensgeber. Grundsätzlich wird die Gesamtlaufzeit eines Kredites bereits im Vorfelde zwischen Kreditnehmer und Kreditgeber vereinbart und im Kreditvertrag festgelegt. Die Gesamtlaufzeit des Kredites richtet sich nicht nur nach der Kredithöhe, sondern auch nach der Höhe der monatlichen Rückzahlung und nach dem Zinssatz. Desto niedriger der Zinssatz ist, desto länger ist die Gesamtlaufzeit. Ist der Zinssatz höher, verkürzt sich die Gesamtlaufzeit.

Gesamtschuldner

Es haften mehrere Darlehensnehmer für einen Kredit. Unabhängig von den anderen ist jeder Gesamtschuldner zur vollen Zahlung verpflichtet.

Gewerbedarlehen

Ein Darlehen für gewerblich genutzte Objekte, wie z.B. Hotels, Geschäfts- und Bürogebäude, Lagerhäuser, Fabrikgebäude etc. wird als Gewerbedarlehen bezeichnet.

Gläubiger

Der Darlehensgeber im Falle eines Darlehens ist der Gläubiger, da ihm die Schuld des Schuldners zusteht.

Grundbuch

Das Grundbuch ist ein bei dem Amtsgericht geführtes öffentliches Register, welches dort auch eingesehen werden kann. Das Grundbuch gibt Auskunft über die Eigentumsverhältnisse, Größe sowie Nutzungsart des Grundstückes, über Rechte an anderen Grundstücken, welche Beschränkungen und Lasten auf dem Grundstück ruhen. Das Grundbuch besteht aus dem Bestandsverzeichnis und drei Abteilungen.

Grundbuchauszug

Der Grundbuchauszug ist eine vollständige Abschrift (Kopie) aller zu einem Grundstück bestehenden Grundbucheintragungen, die jeder bei dem Grudbuchamt mit berechtigtem Interesse einsehen kann (Kaufabsicht).

Grunderwerbsteuer

Die Grunderwerbsteuer wird bei einem Erwerb einer Immobilie von dem Finanzamt erhoben. Sie wird von dem jeweiligen Bundesland in dem das Kaufobjekt steht festgelegt und vom notariellen Kaufpreises oder vom höchsten Gebotes aus einer Zwangsversteigerung berechnet

Grundpfandrecht

Banken sichern Hypothekendarlehen ab, indem Sie die Immobilien, die sie finanzieren, mit einem Grundpfandrecht belasten. Das Grundpfandrecht ist der Oberbegriff für Grundschulden, Hypotheken und Rentenschulden. Grundpfandrechte dienen Kreditgebern als Sicherheit im Zusammenhang mit der Verpfändung von Grundstücken und Gebäuden.

Grundschuld

Die Grundschuld ist ein dingliches Recht an einem Grundstück (Grundpfandrecht), zugunsten des Gläubigers wird die Grundschuld in das Grundbuch eingetragen.    

Grundschuldbestellung

Grundschuldbestellung ist eine notariell beglaubigte Zustimmung des Grundstückseigentümers, dass sein Grundstück belastet wird. Gleichzeitig ist diese Zustimmung mit einem Antrag verbunden die Eintragung der Grundschuld in das Grundbuch aufzunehmen.

Gutachten

Ein Gutachter erstellt im Rahmen der Baufinanzierung ein Dokument. In diesem Gutachten erfolgt eine detaillierte Beurteilung der Immobilie. Der Darlehensgeber setzt auf Basis des Gutachtens den Wert einer Immobilie fest.