Nachschlagewerk Finanzierung - N

Nachschlagewerk Finanzierung (Buchstabe N)

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Nachfinanzierung

Eine Nachfinanzierung ist eine zusätzliche Darlehensaufnahme, wenn ein Finanzierungsbedarf über die ursprünglich abgeschlossene Darlehenssumme hinausgeht. Ein Beispiel: Die geplanten Mittel für ein Bauvorhaben reichen nicht aus und es müssen zusätzliche Finanzierungsmittel aufgenommen werden. Diese Art von Finanzierung wird oft von den Banken höher verzinst.

Nebenkosten

Bei einem Kauf einer Immobilie entstehen Nebenkosten, wie z.B. Notar- und Grundbuchgebühren, Grunderwerbsteuer und evtl. Maklerprovision. Nach einem Immobilienkauf fallen Betriebs. bzw. Bewirtschaftungskosten an, wie z.B. Müllentsorgung etc. und sollten bei der Finanzierungskalkulation mit berücksichtigt werden.

Nebenleistungen

Zahlungsverpflichtungen, die über die Zins- und Tilgungsleistungen hinausgehen, wie beispielsweise Schätzkosten, Bereitstellungszinsen, Bürgschaftsgebühren oder Teilvalutierungszuschläge.

Nichtabnahmeentschädigung

Die Bank verlangt eine Nichtabnahmeentschädigung, wenn der Darlehensnehmer das zugesagte Darlehen nicht in Anspruch nimmt. Diese Entschädigung ersetzt die Kosten für die Beschaffung der beantragten Mittel.

Nominalzins

Die tatsächliche Zinszahlung richtet sich nach dem Nominalzins, welcher auf den Nominalbetrag des Darlehens berechnet wird.

Notaranderkonto

Ein Notaranderkonto wird zur treuhänderischen Verwaltung für Fremdgelder auf den Namen des Notars bei einer Bank eingerichtet. Solange die Grundschuld noch nicht endgültig im Grundbuch eingetragen ist, kann die Bank vorzeitig das Darlehen zwecks Kaufpreisabwicklung auf diesem Konto einzahlen.

Notarbestätigung

Der Notar bestätigt schriftlich dem Darlehensgeber, dass die rangrichtige Eintragung einer Grundschuld vorgenommen werden kann. Bevor die Eintragung im Grundbuch vollzogen ist, kann die Notarbestätigung eine vorzeitige Darlehensauszahlung ermöglichen.

Nutzfläche

In Zusammenhang mit einer Wohnung stehende nutzbare Grundfläche von Wirtschaftsräumen (z.B. Keller) oder die gewerblich genutzte Fläche in Gebäuden.