Ohne Immobiliendarlehen ließe sich der Traum vom Eigenheim in den meisten Fällen nicht realisieren. Für Bauherren und Immobilienkäufer ist es daher wichtig, sich rechtzeitig um die Baufinanzierung zu kümmern. Sie gilt erst als gesichert, nachdem der Darlehensvertrag unterschieben ist. Doch wann ist der richtige Zeitpunkt für die Vertragsunterschrift?
Bedeutung der Baufinanzierung
Tatsächlich ist die Baufinanzierung ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur eigenen Immobilie. Ist der Vertrag über die Finanzierung zustande gekommen, steht der Zinssatz fest und der Darlehensvertrag ist nach Erfüllung der Auszahlungsvoraussetzungen abrufbereit.
In Anbetracht dieser Tragweit ist es im Allgemeinen empfehlenswert, mit dem Abschluss des Darlehensvertrags nicht zu lange zu warten. Andererseits sollte nichts überstürzt werden, ein zu früher Abschluss kann ebenso Schwierigkeiten nach sich ziehen. Sowohl mit dem verfrühten als auch dem verspäteten Vertragsabschluss gehen Risiken einher.
Risiko bei vorzeitiger Finanzierung
Die Unterzeichnung eines Darlehensvertrags ist schon vor dem Notartermin möglich, sollte aber nicht zu früh erfolgen. Diese Erfahrung musste auch eine potentielle Immobilienkäuferin machen. Sie hatte am Markt das ein passendes Objekt gefunden und dem Makler direkt beim ersten Termin zugesichert, die Immobilie kaufen zu wollen.
Der Verkäufer signalisierte Interesse, sodass sich beide Seiten über die Modalitäten einigten und einen Notartermin vereinbarten. Doch einen Tag vor der geplanten Unterschrift machte der Verkäufer einen Rückzieher und entschied, das Objekt nicht mehr verkaufen zu wollen.
Die potentielle Käuferin forderte Schadensersatz, den sie mit Kosten vom Rücktritt ihrer Baufinanzierung begründete. Die Frau hatte frühzeitig sichergestellt, dass sie ihr Vorhaben finanzieren kann und daher einen Vertrag über ein Immobiliendarlehen unterzeichnet. Zwischen Vertragsabschluss und geplantem Notartermin lag aber so viel Zeit, dass die Widerrufsfrist überschritten wurde. Die Frau konnte zwar aus dem Darlehensvertrag aussteigen, musste dafür jedoch Gebühren in Höhe von rund 9.000 Euro an ihre Bank zahlen.
Der Immobilieneigentümer weigerte sich, diese Kosten zu übernehmen. Daraufhin kam es zum Rechtsstreit, der in zweiter Instanz vor dem Oberlandesgericht Saarbrücken verhandelt wurde. Dort konnte sich die Klägerin nicht behaupten, weil aus Sicht des Gerichts die Vertragsfreiheit zu gelten hat – eine endgültige Zusage hätte der Verkäufer erst am Notartermin geben müssen. Sein Rückzieher sei legitim. Dass Kosten aufgrund der Baufinanzierung entstanden sind, sei das Risiko der Klägerin gewesen.
Risiko bei Notartermin ohne Finanzierungszusage
Selbstverständlich ist es möglich, den Darlehensvertrag erst nach dem Notartermin zu unterzeichnen. Doch aufgepasst, hiermit geht ein anderes Risiko einher. Wer eine Immobilie erwirbt und im Anschluss kein Darlehen erhält, kann den Kaufpreis nicht aufwenden. Womöglich ist eine Rückabwicklung des Immobilienerwerbs notwendig, wodurch ebenfalls Kosten drohen.
Notarvertrag mit gutem Gewissen unterschreiben
Die Frage nach dem richtigen Zeitpunkt der Baufinanzierung ist entscheidend. Wir halten es für riskant, den Darlehensvertrag deutlich vor dem Notartermin zu unterzeichnen. Eine Unterschrift sollte nur erfolgen, sofern der Notarvertrag innerhalb der Widerrufsfrist geschlossen wird.
Die meisten Bauherren und Immobilienkäufer schlagen ohnehin einen anderen Weg ein. Sie holen sich im Vorfeld eine Finanzierungsbestätigung ihrer Bank, um finanziell abgesichert zu sein. So haben sie die Gewissheit, dass eine Finanzierung möglich ist. Der Vertrag über das Darlehen wird dann meist unmittelbar nach dem Notartermin unterzeichnet.
Im Anschluss ist es entscheidend, sich zeitnah um die Erfüllung der Auszahlungsvoraussetzungen zu kümmern. Dieser Schritt stellt sicher, dass der Kaufpreis für Gebäude oder Grundstück zeitnah beglichen werden kann und somit Käufer und Verkäufer gleichermaßen glücklich sind.
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