Anzahlungen bei Zwangsversteigerungen

Nach erfolgtem Zuschlag bei einer Zwangsversteigerung ist vor Ort auf dem Amtsgericht eine Anzahlung, die sogenannte Sicherheitsleistung, zu leisten. Die Zahlung kann nicht in bar erfolgen, weshalb Bieter vorbereitet sein müssen.

Anzahlungen bei Zwangsversteigerungen

Zwangsversteigerungen weichen im Verlauf vom regulären Immobilienerwerb ab

Längst hat es sich herumgesprochen, dass es über den Weg der Zwangsversteigerung möglich ist, günstig Eigenheim zu erwerben. Da wundert es nicht, dass immer mehr Personen mit dem Gedanken spielen, Zwangsversteigerungstermine zu besuchen und mitzubieten.

Allerdings müssen viele Interessenten einräumen, dass sie sich mit den Abläufen und Gepflogenheiten von Zwangsversteigerungen nicht auskennen. Dabei ist genau das enorm wichtig. Wer den Zuschlag auf ein Objekt erhalten, wird unmittelbar Träger von Rechten und Pflichten.

Erbringung der Sicherheitsleistung

Zu den Pflichten zählt unter anderem die sofortige Leistung einer Anzahlung. Zehn Prozent des Auktionspreises müssen vor Ort am Amtsgericht in bar angezahlt werden. Einst war es möglich, die Anzahlung in Barmitteln zu leisten. Allerdings sind diese Zeiten längst vorbei: Gerichte nehmen Barzahlungen wegen der hohen Beträge nicht mehr an. Stattdessen bestehen folgende Alternativen:

  • Verrechnungsscheck: Ein von einem Kreditinstitut oder der Bundesbank ausgestellter Scheck.
  • Bürgschaft: Selbstschuldnerische und unbefristete Bankbürgschaft.
  • Banküberweisung: Überweisung der Sicherungsleistung auf ein vom Gericht angegebenes Konto.

Die Mehrheit der Bieter entscheidet sich für den Scheck. Es ist ratsam, rechtzeitig beim Gericht zu erfragen, welche besonderen Anforderungen gelten. In Baden-Württemberg gilt beispielsweise, dass der Scheck maximal drei Werktage (Samstag gilt als Werktag) vor dem Versteigerungstermin worden sein darf.

Damit der Bundesbankscheck zum richtigen Zeitpunkt zur Verfügung steht und eine Teilnahme am Zwangsversteigerungsverfahren erfolgen kann, wird am besten die Hausbank aufgesucht. Dies ist der einfachste Weg, um die notwendigen Schritte einzuleiten.

Abgrenzung zur Baufinanzierung

Viele Banken finanzieren Objekte aus Zwangsversteigerungen. Allerdings ist zwischen Zahlung der Sicherheitsleistung und der Leistung des Meistgebots zu unterscheiden. Die Sicherheitsleistung wird sofort nach Zuschlag fällig, die Kostendifferenz zum Meistgebot erst einige Wochen später. Deshalb ist es ratsam, die Sicherheitsleistung über die Hausbank via Scheck zu regeln. Der Restbetrag lässt sich hingegen über die Baufinanzierung abdecken, die auch bei einer anderen Bank erfolgen kann.

Wichtig bei solch einer Baufinanzierung ist es, keine Zeit zu verlieren. Die Kostendifferenz zum Meistgebot wird spätestens am Verteilungstermin fällig. Somit bleiben je nach Auslastung des Gerichts rund 6 bis 8 Wochen Zeit. Entsprechend ist es wichtig, die Finanzierung umgehend unter Dach und Fach zu bekommen, um sich dann sofort um die Erfüllung der Auszahlungsvoraussetzungen zu kümmern.

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