Die Zeiten, in denen der Ehebund ein Leben lang gehalten hat, sind vorbei. In Deutschland wird mittlerweile fast jede zweite Ehe geschieden – und das im Durchschnitt sogar vor dem siebten Jahr.
Wenn das Darlehen zur Belastung wird
Unter den zahlreichen Menschen, die in Scheidung leben, befinden sich viele Eigenheimbesitzer. Die Immobilien sind aber längst nicht immer abbezahlt, häufig müssen noch erhebliche Immobiliendarlehen bedient werden. In solch einer Situation stellen Darlehen meist eine große Belastung dar, weshalb sich viele Betroffene die Frage stellen, ob sie nicht einfach aus der Finanzierung aussteigen können.
Allerdings ist ein vorzeitiger Ausstieg aus der Baufinanzierung aufgrund einer Scheidung nicht ohne Weiteres möglich. Schließlich wurde mit der Bank ein Vertrag geschlossen, an den sich beide Darlehensnehmer halten müssen. Eine vorzeitige Beendigung der Baufinanzierung allein wegen einer Ehescheidung ist im Regelfall nicht vorgesehen.
Verstöße gegen den Vertrag stellen keine Option dar, da sie hohe Kosten nach sich ziehen würden. Selbst wenn die Bank einer Vertragsänderung zustimmt, wird in der Regel eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig, die häufig einen beträchtlichen Betrag ausmacht. In manchen Fällen besteht die Möglichkeit einer Umschuldung oder der Aufnahme eines neuen Kreditnehmers, was jedoch die Zustimmung der Bank erfordert.
Welcher Ehepartner die Darlehensrate aufwenden muss
Eine pauschale Antwort darauf, wer nach der Scheidung die monatlichen Raten weiterhin zu zahlen hat, gibt es nicht. Entscheidend ist, was im Darlehensvertrag vereinbart wurde und welche Personen als Kreditnehmer eingetragen sind. Grundsätzlich haften beide Kreditnehmer gesamtschuldnerisch, was bedeutet, dass die Bank sich an jeden einzelnen wenden kann.
Idealerweise einigen sich die Partner auf eine Lösung, mit der beide Seiten einverstanden sind. Gelingt dies nicht, muss die Frage durch anwaltliche Unterstützung oder letztlich durch das Gericht geklärt werden. Von großer Bedeutung ist auch, wer als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist und welcher Güterstand zwischen den Ehepartnern gilt. Das Gericht kann zudem über die Zuweisung der Immobilie entscheiden, was wiederum Einfluss auf die Darlehensverpflichtungen haben kann.
Risiko der Scheidung finanziell absichern
Zum Thema Finanzierung ist anzumerken, dass es Möglichkeiten der Vorsorge gibt. Einige Banken bieten Darlehen in Verbindung mit einem sogenannten Vorfälligkeitsschutz an. Dieser erlaubt in definierten Härtefällen einen Ausstieg aus der Finanzierung, ohne dass eine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt werden muss. Je nach Bank kann eine Scheidung als Härtefall gelten. Darüber hinaus ist es sinnvoll, bereits vor Abschluss einer Baufinanzierung über Absicherungen wie eine Risikolebensversicherung oder eine Restschuldversicherung nachzudenken, da diese im Ernstfall finanzielle Entlastung bieten können.
Wenn Sie eine Baufinanzierung planen und besonderen Wert auf flexible Sonderregelungen legen, sind wir Ihnen gerne behilflich. Unsere unabhängigen Berater prüfen für Sie, welche Finanzierungspartner derzeit Angebote bereithalten, die zu Ihrer persönlichen Situation passen. Die Beratung ist selbstverständlich kostenfrei. Sie gehen also kein Risiko ein und können frei entscheiden, bei welchem Anbieter Sie Ihre Finanzierung abschließen.