Gelegentlich werden wir gefragt, ob eine Baufinanzierung mit einem Nebenjob möglich ist. Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten, sondern es kommt auf den Einzelfall an.
Beim Einkommen ist die Nachhaltigkeit entscheidend
Die Machbarkeit einer Finanzierung hängt überwiegend vom Einkommen ab. Banken legen Wert auf ein nachhaltiges Einkommen, um die Rückzahlung des Kreditbetrags zu gewährleisten. Die entscheidende Frage ist daher, ob Nebeneinkünfte bei der Haushaltsrechnung berücksichtigt werden.
Wenn von einem Nebenjob gesprochen wird, ist zumeist eine geringfügige Beschäftigung (Minijob auf 556 Euro Basis) gemeint. Hier ist zu unterscheiden, ob es sich um das Haupteinkommen handelt oder tatsächlich um eine Nebenbeschäftigung.
Fall 1: Nebenjob als einziges Einkommen
Sollte das gesamte Einkommen eines Haushalts aus einer geringfügigen Beschäftigung rühren, ist eine Baufinanzierung nicht möglich. Das Einkommen ist zu niedrig, um eine Rückzahlung des Immobilienkredits zu gewährleisten.
Viele Banken setzen beim Nettoeinkommen eine Mindesthöhe voraus, damit eine Darlehensvergabe erfolgen kann. Daher ist eine Baufinanzierung mit ausschließlich einem Nebeneinkommen nicht zu stemmen bzw. zugänglich.
Fall 2: Nebenjob zur Aufstockung des Einkommens
Anders verhält es sich, wenn eine klassische Nebentätigkeit besteht, d.h. jemand einer Vollzeitbeschäftigung nachgeht und darüber hinaus Nebeneinkünfte erzielt. Solche Einkünfte können ansetzbar sein und die Haushaltsrechnung aufwerten.
Dasselbe gilt für den Fall, dass beispielsweise bei Ehepaaren eine Person einer Vollzeitbeschäftigung nachgeht und die andere Person das Einkommen mit einem Nebenjob aufwertet. In diesem Fall kann es sein, dass die Nebeneinkünfte von der Bank angerechnet werden.
Ob diese Möglichkeit besteht, hängt von den Kreditvergaberichtlinien der jeweiligen Bank ab. Ebenso davon, ob das Einkommen als nachhaltig eingestuft wird. In diesem Zusammenhang kann es z.B. von Bedeutung sein, wie lange der Nebentätigkeit bereits nachgegangen wird.
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