Baufinanzierung: Was unverheiratete Paare berücksichtigen müssen

Die meisten Paare, die sich für einen Immobilienkauf entscheiden, sind verheiratet. Allerdings gibt es ebenso Paare, die diesen Weg beschreiten, ohne verheiratet zu sein. Für sie gelten im Zusammenhang mit dem Eigenheimerwerb und der Finanzierung einige Besonderheiten, auf die wir im heutigen Beitrag hinweisen möchten.

Freiheit und Verantwortung

Der erste große Unterschied besteht darin, dass nicht beide Partner als Darlehensnehmer in Erscheinung treten müssen. Bei Verheiraten besteht im Regelfall kein Wahlrecht, weil inzwischen die Mehrheit der Banken verlangt, dass beide Ehepartner den Darlehensvertrag unterschreiben. Unverheiratete können hingegen wählen. Zumindest besteht eine Wahlmöglichkeit, wenn nicht beide Einkommen für die Finanzierungszusage vorausgesetzt werden.

Wie sich unverheiratete Paare am besten entscheiden, sollte von mehreren Dingen abhängig gemacht werden. Wenn beispielsweise nur eine Person Eigentümer der Immobilie wird, kann der anderen Person nur bedingt dazu geraten werden, den Darlehensvertrag zu unterschreiben. Denn sobald sie Mitdarlehensnehmer wird, ist sie zur Rückzahlung verpflichtet – selbst wenn eine Trennung vom Partner erfolgt.

Eigentumsverhältnisse bedenken

Ebenso besteht ein Wahlrecht dahingehend, wer Eigentümer der Immobilie wird. Sollten beide Personen die Rückzahlung übernehmen, empfiehlt es sich im Allgemeinen, dass auch beide als Eigentümer in Erscheinung treten. Doch nicht nur die Rückzahlung des Immobiliendarlehens ist in diesem Zusammenhang ein Thema, sondern ebenso der Einsatz von Eigenkapital. Außerdem ist anzumerken, dass die Eigentumsverhältnisse nicht gleich sein müssen. Es besteht natürlich die Möglichkeit, eine ungleiche Gewichtung zu vereinbaren.

Fazit

Schlussendlich handelt es sich hierbei um ein Thema, mit dem sich viele Paare nur ungern beschäftigen. Allerdings ist es wichtig, solch entscheidende Dinge grundsätzlich zu klären und letztlich Verhältnisse zu schaffen, die als fair zu erachten sind. Wer diesbezüglich mehr über die Gestaltungsmöglichkeiten der Finanzierung erfahren möchte, kann sich von unseren Finanzierungsspezialisten gerne unverbindlich beraten lassen.

Baufinanzierung: Was unverheiratete Paare berücksichtigen müssen

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