Baukindergeld: Infos zu Voraussetzungen und Antrag

Lange konnten angehende Bauherren und Käufer nur darüber spekulieren, ob das Baukindergeld tatsächlich kommt und sie Anspruch auf die Förderung haben. Inzwischen stehen die Details fest, schon bald können Anträge auf die Wohnungsbauförderung gestellt werden. Wir erläutern, welche Voraussetzungen für den Erhalt der Förderung bestehen.

Baukindergeld: Infos zu Voraussetzungen und Antrag

Umfang der Förderung

Mit dem Baukindergeld fördert der Staat den Erwerb von Eigenheimen. Konkret werden Bauvorhaben, Hauskauf und Wohnungskauf gefördert. Im Fokus der Förderung stehen Familien, d.h. ausschließlich Haushalte mit Kindern können unter Umständen den Zuschuss zum Eigenheim erhalten.

Pro Kind werden jährlich 1.200 Euro gezahlt. Der Förderzeitraum beträgt maximal 10 Jahre. Entsprechend könnte eine Familie mit zwei Kindern also bis zu 24.000 Euro an Förderung für ihr Eigenheim erhalten.

Voraussetzungen für das Baukindergeld

Zeitraum: Die finanzielle Förderung für Bauherren und Käufer erstreckt sich über einen sehr kurzen Zeitraum. Anspruch haben ausschließlich diejenigen, die ihre Immobilie während Jahre 2018 oder 2019 erwerben oder alternativ während dieses Zeitraums ihre Baugenehmigung erhalten. Danach ist bereits wieder Schluss.

Kinder: Antragsteller müssen Kinder haben, für die ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Förderfähig sind ausschließlich Kinder, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Einkommen: Das Einkommen des Haushalts darf maximal 75.000 Euro plus weitere 15.000 Euro pro Kind betragen. In diesem Fall handelt es sich um das zu versteuernde Einkommen, d.h. sämtliche Einkunftsarten werden berücksichtigt.

Andere Immobilien: Keiner der Antragsteller darf selbst genutztes oder vermietetes Immobilieneigentum besitzen.

Antrag auf Förderung

Ein Anspruch auf Förderung besteht erst, nachdem ein Förderantrag gestellt und dieser bewilligt wurde. Der Antrag ist bei der KfW Bank einzureichen, er kann ab dem 18.09.2018 im KfW Zuschussportal gestellt werden. Weitere Informationen finden Sie hier: KfW Baukindergeld.
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Baukindergeld/

Unsere Meinung

Nahezu alle Experten sind sich darüber einig, dass die Wohneigentumsförderung hätte besser gestaltet werden können. Besonders die Begrenzung des Bewilligungszeitraums auf zwei Jahre stellt eine erhebliche Einschränkung dar. Eine nachhaltige Förderung ist damit kaum möglich, letztlich steht das Baukindergeld nur einer sehr kleinen Personengruppe offen.

Wer die Förderbedingungen erfüllt, darf sich freuen – zumindest wenn die Absicht besteht, Wohneigentum zu erwerben. Der Zuschuss kann sich zweifelsohne sehen lassen, insbesondere wenn in einem Haushalt nicht nur ein, sondern mehrere förderberechtigte Kinder leben.

Wir unterstützen Sie bei Baukindergeld und Baufinanzierung

Der Anspruch auf Förderung führt nicht automatisch in das Eigenheim. Ob Bauvorhaben oder Immobilienkauf, schlussendlich muss das Vorhaben auf einem sicheren finanziellen Fundament stehen. Deshalb bieten wir eine unabhängige Finanzierungsberatung an.

Wir helfen Ihnen bei der Gestaltung Ihrer Immobilienfinanzierung. Im Mittelpunkt stehen Ihre persönlichen Anforderungen und Bedürfnisse an das Darlehen. Anschließend werten wir aktuelle Darlehenskonditionen hunderter Banken, Bausparkassen und Versicherer aus, verbunden mit dem Ziel, das optimale Finanzierungsangebot für Sie zu ermitteln. So finanzieren Sie zu sehr attraktiven Konditionen!

Gerne unterstützen wir Sie auch beim Thema Förderung. Ob Baukindergeld oder andere Förderprogramme der KfW (womöglich bietet es sich sogar an, diese miteinander zu kombinieren), unsere Finanzierungsspezialisten beraten Sie gerne. Ihre Anfrage ist selbstverständlich kostenlos und unverbindlich, letztlich entscheiden Sie, ob und mit wem Sie finanzieren.

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