Hausverkauf: Wie Sie aus Ihrer bestehenden Immobilienfinanzierung rauskommen

Üblicherweise geht es beim Hauskauf darum, die Immobilie fürs Leben zu finden. Doch manchmal laufen die Dinge anders als geplant, sodass Eigenheimbesitzer die Entscheidung treffen, ihre Immobilie zu verkaufen.

Hausverkauf: Wie Sie aus Ihrer bestehenden Immobilienfinanzierung rauskommen

Verschiedene Gründe können zu einem Hausverkauf führen. Zunehmend häufiger zeigt sich der berufsbedingte Wohnortwechsel dafür verantwortlich. Ebenso führen oft Scheidungen zum Verkauf von Immobilien. Außerdem kommt es vor, dass sich Eigenheimbesitzer in andere Immobilien vergucken, weil sich ihre Anforderungen geändert haben und neue Objekte besser zu passen scheinen.

Wenn die bestehende Finanzierung ein Problem darstellt

Wie gut ein Hausverkauf zu bewerkstelligen ist, hängt von mehreren Faktoren ab. Ein großes Thema ist die Finanzierung. Sollte noch ein Immobiliendarlehen bestehen, kann dies zu Einschränkungen führen.

Das Kernproblem besteht darin, dass Finanzierungen und Darlehensverträge eine langfristige Angelegenheit sind. Die vertraglich vereinbarte Zinsbindung ist nicht nur von der Bank, sondern ebenso vom Darlehensnehmer einzuhalten.

Möglichkeit des vorzeitigen Ausstiegs prüfen

Die Möglichkeiten eines vorzeitigen Ausstiegs aus der Immobilienfinanzierung sind begrenzt. Ob er erfolgen kann, hängt von mehreren Einflussgrößen ab. So kann es z.B. eine Rolle spielen, wie lange die Finanzierung schon besteht. Denn ab einer Dauer von zehn Jahren ist es möglich, Gebrauch vom gesetzlich verankerten Sonderkündigungsrecht zu machen. Hierbei ist eine Kündigungsfrist von einem halben Jahr zu berücksichtigen – ebenso wie ggf. die Verpflichtung, eine Vorfälligkeitsentschädigung zu leisten.

Je nach Bank und Vertragsbedingungen kann es auch darauf ankommen, aus welchem Grund der Hausverkauf erfolgt. Ein berufsbedingter Wechsel des Wohnorts kann z.B. bedeuten, dass die Bank dem Ausstieg aus der Finanzierung zustimmt. Allerdings können wir diesbezüglich keine festen Aussagen treffen, am Ende kommt es ganz auf Bank und Vertrag an.

Vorfälligkeitsentschädigung

Die Vorfälligkeitsentschädigung ist eine Gebühr, die einen Zinsschaden kompensiert. Aufgrund des früheren Endes der Finanzierung wird die Bank geringere Zinseinnahmen generieren. Hierdurch droht ihr ein Verlust, sodass sie gesetzlich dazu berechtigt ist, eine ausgleichende Zahlung zu fordern.

Über die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung bestimmen mehrere Faktoren, insbesondere die Höhe des Restschuldbetrags, die Restlaufzeit und der gegenwärtige Marktzins. Wer konkrete Zahlen erfahren möchte, sollte seine Bank kontaktieren und die Höhe des Betrags berechnen lassen.

Ausstieg aus dem Darlehen ohne Leistung einer Vorfälligkeitsentschädigung

Manchmal kann der vorzeitige Ausstieg aus der Immobilienfinanzierung auch ohne Leistung einer Vorfälligkeitsentschädigung erfolgen. Solche Fälle sind zwar eher selten, dennoch es gibt sie. Vor einigen Jahren gab es z.B. mehrere Banken, die ihren Kunden einen Vorfälligkeitsschutz angeboten haben. In bestimmten Härtefällen (z.B. bei einer Scheidung) ist es möglich, ohne Mehrkosten aus dem Darlehensvertrag auszusteigen.

Fazit

Zusammengefasst gilt, dass es beim Hausverkauf und dem damit einhergehenden Ausstieg aus der Finanzierung stets auf den jeweiligen Einzelfall ankommt. Wer Genaueres erfahren möchte, sollte sich in jedem Fall von einem Experten beraten lassen, damit am Ende die richtige Entscheidung getroffen wird.

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