Keine Angst vor der Baufinanzierung: Die Wohnimmobilienkreditrichtlinie ist halb so schlimm

Bereits am 26. Februar ließ der Bundesrat das Gesetz zur Wohnimmobilienkreditrichtlinie (WKR) passieren, sodass es am 21. März in Kraft treten konnte. Hierüber wurde in den Medien überraschend wenig berichtet – und wenn doch, dann überwiegend im Zusammenhang mit den Auswirkungen auf das Widerrufsrecht von Immobiliendarlehen. Tatsächlich hat der Gesetzgeber jedoch ein umfassendes Rahmenwerk für die Vergabe von Immobiliendarlehen geschaffen. Mit diesem Beitrag möchten wir einen Überblick verschaffen.

Keine Angst vor der Baufinanzierung: Die Wohnimmobilienkreditrichtlinie ist halb so schlimm

Schluss mit dem Widerrufsjoker

Der sogenannte „Widerrufsjoker“ hat es Darlehensnehmern gestattet, aus früheren Darlehensverträgen auszusteigen, sofern die zugehörigen Widerrufsbelehrungen fehlerhaft formuliert waren. Damit wird jedoch schon bald Schluss sein. Für Darlehensverträge, die im Zeitraum vom 1. September 2002 bis zum 10. Juni 2010 geschlossen wurden, gilt eine letzte Frist bis zum 21. Juni dieses Jahres. Für später abgeschlossene Darlehen gilt die übliche Widerrufsfrist von 14 Tagen ab Vertragsschluss.

Schutz des Verbrauchers durch die Banken

Mit Beschluss der Wohnimmobilienkreditrichtlinie wurde den Banken auferlegt, die Darlehensnehmer künftig besser zu schützen. Hieraus ergeben sich für die Geldinstitute mehrere Verpflichtungen. Hierzu zählt im Wesentlichen eine genaue Prüfung dahingehend, ob sich ein potentieller Darlehensnehmer in der Lage befindet, sein Darlehen langfristig zu bedienen. Außerdem sind die Banken dazu verpflichtet, ihre Kunden umfassend über die möglichen Konsequenzen und Risiken der Darlehensaufnahme zu informieren.

Einige Journalisten haben diese Entwicklung bereits kommentiert und dabei regelrechte Horrorszenarien entworfen. Unter anderem wurde die Behauptung aufgestellt, dass die Banken künftig deutlich weniger Darlehen vergeben und sich der Markt deshalb grundlegend verändern wird. Der Immobilienblase in Deutschland sei damit ein Ende gesetzt.

Allerdings scheinen diese Journalisten nicht bedacht zu haben, dass die Rahmenbedingungen von der EU Kommission ausgearbeitet wurden und somit nicht Deutschland im Mitelpunkt steht. In Deutschland sind Banken mit der Vergabe von Immobiliendarlehen vergleichsweise vorsichtig. Ganz anders als in Ländern, wie beispielsweise Schweden. Dort war es bislang möglich, Eigenheime ohne Zinsbindung und ohne Tilgung zu finanzieren. Solch einer Praxis, die enorme finanzielle Risiken birgt, wird damit ein Riegel vorgeschoben.

Was die WKR für Bauherren und Käufer bedeutet

Keine Frage, an den Bauherren und Käufern in Deutschland wird die Wohnimmobilienkreditrichtlinie nicht spurlos vorbeiziehen. Sicherlich werden etliche Banken ihre Regeln ein wenig verschärfen und ggf. eine etwas höhere Mindesttilgung festlegen. Außerdem dürfte in der Haushaltsrechnung ein größerer Sicherheitspuffer eingerechnet werden. So manch „knappe Finanzierung“ wird dann nicht mehr möglich sein.

Doch für den Großteil der angehenden Darlehensnehmern dürfte sich aller Voraussicht nach nicht viel ändern. Immerhin zählen die deutschen Banken seit jeher zu den vorsichtigsten Darlehensgebern im gesamten Euro-Raum.

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