Kündigung statt Widerruf alter Darlehensverträge

Etliche Immobilieneigentümer beschäftigen sich derzeit mit der Frage, ob sie ihre bestehende Baufinanzierung widerrufen sollen. In zahlreichen Fällen ist diese Möglichkeit gegeben, weil vor einigen Jahren viele Banken den Fehler begingen, ihre Kunden nicht korrekt über die Möglichkeit des Widerrufs zu belehren.

Kündigung statt Widerruf alter Darlehensverträge

Tipp: Vom Rechtsexperten beraten lassen

Allerdings sind viele Darlehensnehmer verunsichert, sie wissen nicht, ob sie tatsächlich wirksam widerrufen können. Deshalb sollte jeder einzelne Darlehensvertrag von einem Experten geprüft werden. In diesem Zusammenhang empfehlen wir die Kanzlei am Klingenberg. Interessierten Darlehensnehmern steht Rechtsanwalt Gerrit Koch beratend zur Seite. Er ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und ist mit der Thematik des Darlehenswiderrufs bestens vertraut. Gerne prüft er auch Ihren Altvertrag.

Hinzu kommt der Zeitdruck. In der vergangenen Woche hat die Bundesregierung ein Gesetz verabschiedet, welches die Möglichkeiten des Widerrufs einschränkt. Betroffen sind Darlehensverträge, die zwischen 2002 und 2010 geschlossen wurden. Die sogenannten Altverträge können aufgrund des Gesetzes nur noch bis einschließlich dem 21. Juni dieses Jahres gekündigt werden.

Kündigung anstatt Widerruf

Deutlich einfacher als ein Widerruf gestaltet sich die Kündigung alter Darlehensverträge. Was viele Darlehensnehmer nicht wissen: Sobald die Auszahlung des Darlehens mehr als zehn Jahre zurückliegt, sind sie zur Kündigung berechtigt. D.h. unter Einhaltung der Kündigungsfrist von einem halben Jahr kann jederzeit ein Ausstieg aus der Finanzierung erfolgen.

Nie zuvor war die Anzahl privater Darlehensnehmer, die aus ihren Verträgen mittels Kündigung vorzeitig aussteigen können, so groß. Grund ist der Trend zu längeren Zinsbindungen. Vor mehr als zehn Jahren galten die Hypothekenzinsen als günstig, weshalb sich viele Bauherren und Käufer bewusst für lange Zinsbindungen entschieden. Aus heutiger Sicht ist dies ein Ärgernis, weil damals nicht abzusehen war, dass die Marktzinsen noch tiefer sinken.

Die Möglichkeit des vorzeitigen Ausstiegs aus der Finanzierung, ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung leisten zu müssen, ist ungemein attraktiv. Vielen Darlehensnehmern eröffnet sich die Chance, ihre Zinslast schlagartig zu senken und somit die Rückzahlung ihres Restschuldbetrags maßgeblich zu beschleunigen. Sollten auch Sie betroffen sein und deshalb mehr über Ihre Optionen erfahren wollen, zögern Sie nicht. Stellen Sie eine Anfrage, unsere Finanzierungsexperten beraten sie kostenfrei und unverbindlich.

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