Objektunterlagen für die Baufinanzierung: Alle Dokumente, die Bauherren & Käufer benötigen

Für den Erhalt einer Finanzierungszusage sind mehrere Voraussetzungen zu erfüllen. Ein zentraler Punkt ist die Werthaltigkeit der Immobilie. Die Bank möchte die Gewissheit haben, dass das Objekt es wert ist, finanziert zu werden. Deshalb sind im Rahmen des Finanzierungsantrags sogenannte Objektunterlagen einzureichen.

Objektunterlagen für die Baufinanzierung: Alle Dokumente, die Bauherren & Käufer benötigen

Wenige Bauherren und Käufer sind Immobilienexperten. Deshalb kommen beim Zusammenstellen der Unterlagen gelegentlich Fragen auf. Nachfolgend stellen wir die wesentlichen Objektunterlagen vor und erläutern sie.

Allgemeine Objektunterlagen

Je nach Bank kann der Umfang an Unterlagen variieren. Folgende Unterlagen, die über die Immobilie informieren, sind üblicherweise zur Finanzierung von Kaufvorhaben einzureichen:

  • Kaufvertrag
  • Aktueller Grundbuchauszug
  • Grundrisszeichnung
  • Wohnflächenberechnung
  • Lage-/ Katasterplan
  • Teilungserklärung (bei Wohnungskauf)

Ergänzende Unterlagen, die Bauherren betreffen

Damit bei einem Bauvorhaben eine Kreditentscheidung getroffen werden kann, sind weitere Objektunterlagen einzureichen. Im Wesentlichen sind dies:

  • Bebauungsplan
  • Bauplan
  • Genehmigtes Baugesuch
  • Auszug aus dem Baulastenverzeichnis
  • Baubeschreibung
  • Baukostenschätzung
  • Energiebedarfsberechnung

Erläuterungen zu ausgewählten Dokumenten

Kaufvertrag

Anhand des Kaufvertrags kann die Bank überprüfen, ob die Immobilie tatsächlich zum angegebenen Preis gekauft wurde oder ob ggf. Anpassungen in der Kalkulation (z.B. beim Beleihungswert) notwendig sind.

Im Regelfall haben Kaufinteressenten noch keinen Vertrag unterschrieben. In solch einem Fall kann für die Kreditentscheidung ein Vertragsentwurf eingereicht werden. Der Entwurf wird vom Notar aufgesetzt und ist somit dort erhältlich.

Lageplan

Der auf dem Katasteramt erhältliche Plan gibt Auskunft über die Grundstückslage. Störfaktoren, wie z.B. in der Nähe befindliche Gewerbegebiete, Bahngleise etc. sind darauf zu erkennen. Dass der Lageplan zur Ablehnung einer Finanzierung führt, kommt jedoch selten vor.

Grundbuchauszug

Ein Blick in das Grundbuch ist unerlässlich. Einschränkungen, wie z.B. noch vorhandene Wohnrechte oder Vorkaufsrechte, sind darin ersichtlich. Ein aktueller Grundbuchauszug kann auf dem Grundbuchamt bzw. dem zuständigen Amtsgericht angefordert werden. Allerdings ist dies nur durch den Eigentümer möglich.

Baukostenschätzung

Die Baukostenschätzung dient der Überprüfung, ob die vom Antragsteller genannten Baukosten realistisch erscheinen. Dieser Schritt ist aus Bankensicht wichtig, um unerwarteten Mehrkosten vorzubeugen. Erstellt wird das Dokument je nach Konstellation vom Architekten oder dem Fertighausanbieter.

Unterstützung beim Zusammenstellen Ihrer Unterlagen

Ob Bauvorhaben oder Immobilienkauf, Sie sind bei der Beschaffung von Objektunterlagen nicht vollständig auf sich selbst gestellt. Als Käufer können Sie so gut wie alle Unterlagen direkt vom Eigentümer / Verkäufer der Immobilie anfordern.

Als Bauherr sollten Sie sich an den Generalunternehmer oder Fertighaushersteller wenden. Dieser kann Ihnen den Großteil der Bauunterlagen zur Verfügung stellen. Grundbuchauszug und Lageplan können Sie als Eigentümer des Grundstücks selbst bei den Behörden oder – sofern der Grundstückskauf noch nicht erfolgt ist – beim Eigentümer anfordern.

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Sie stehen noch am Beginn Ihres Immobilienprojekt und haben deshalb keine Unterlagen? Dies ist kein Problem, denn auch ohne die Dokumente können unsere unabhängigen Finanzierungsspezialisten eine maßgeschneiderte Baufinanzierung entwerfen und Konditionen von über 600 Finanzierungspartnern vergleichen. Nutzen auch Sie die Gelegenheit und lassen Sie sich kostenfrei beraten.

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