So löschen Sie alte Grundschulden schnell und zuverlässig

In den meisten Grundbüchern sind gleich mehrere Grundpfandrechte (Grundschulden und Hypotheken) eingetragen. Nicht selten sind diese allesamt noch gültig, weil sie nicht gelöscht wurden. Dafür gibt es zwei Gründe. Zum einen meinen viele Eigentümer, sie könnten die Grundschulden nochmals benötigen. Zum anderen wissen sie manchmal nicht, wie eine Löschung erfolgt.

So löschen Sie alte Grundschulden schnell und zuverlässig

Löschen oder stehen lassen?

Tatsächlich sollten sich Eigentümer im ersten Schritt fragen, ob sie die Grundpfandrechte wirklich löschen möchten. Grundschulden könnten noch nützlich sein, zumindest wenn nicht auszuschließen ist, dass in Zukunft eine weitere Kreditaufnahme erfolgt und der Kredit entsprechend besichert werden muss.

Andererseits lassen die meisten Banken fast nur noch Globalgrundschulden eintragen, d.h. sie dienen als Sicherheiten für sämtliche Verbindlichkeiten. Selbst wenn das Immobiliendarlehen längst vollständig zurückgezahlt wurde, kann die Bank im Ernstfall noch vollstrecken – theoretisch sogar wegen eines Dispokredits, dessen Rückzahlung auf sich warten lässt.

Ohne Löschungsbewilligung geht nichts

Allerdings kann der Eigentümer eine Löschung nicht einfach so durchsetzen. Voraussetzung ist die Einwilligung des jeweiligen Grundschuldgeläubigers. Letzterer muss eine sogenannte Löschungsbewilligung erteilen.

Die Bedeutung dieses Dokuments wird gerne unterschätzt. Es genügt nicht, den Nachweis über die Rückzahlung der einstigen Verbindlichkeit zu erbringen. Das Grundbuchamt interessiert sich nicht für solche Details. Letztlich werden nur Löschungsbewilligungen akzeptiert.

Liegt die Bewilligung nicht vor, wird sie direkt beim Gläubiger angefordert. Im Allgemeinen empfiehlt es sich, die Löschungsbewilligung nach erfolgter Rückzahlung zeitnah anzufordern. Wer das nicht macht und ggf. viele Jahre verstreichen lässt, tut sich damit kein Gefallen. Es kommt immer wieder vor, dass sich Eigentümer um die Löschung alter Grundschulden bemühen. Sollten die jeweiligen Vorgänge schon mehrere Jahrzehnte zurückliegen und die einstige Bank womöglich nicht mehr existieren (z.B. aufgrund einer Fusion oder Übernahme), kann es Monate oder sogar noch länger dauern, bis die Löschungsbewilligung vorliegt.

Besser ist es daher, dieses Dokument zeitnah anzufordern. Ob man die Grundpfandrechte dann löschen lässt, ist ein anderes Thema. Es ist schlichtweg von Vorteil, das Dokument griffbereit zu haben. Entscheidend ist natürlich, dass man es sicher abheftet oder das Grundpfandrecht eben doch gleich löschen lässt.

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