Unverheiratete Paare kaufen Eigenheim: Diese gefährlichen Fallstricke lauern

Dauerhafte Beziehungen ohne Trauschein liegen im Trend, nie zuvor gab es so viele unverheiratete Paare. Allerdings bringt die „wilde Ehe“ auch einige Risiken mit sich, insbesondere beim Immobilienerwerb. Grund dafür sind fehlende vertragliche Regelungen. Sollte sich das Paar trennen, ist in den meisten Fällen wegen des Eigenheims großer Ärger vorprogrammiert.

Unverheiratete Paare kaufen Eigenheim: Diese gefährlichen Fallstricke lauern

Die meisten Paare werden an dieser Stelle sicherlich denken, dass es um ihre Beziehungen bestens steht und eine Trennung daher keine Option ist. Allerdings spricht die Realität eine andere Sprache, viele Beziehungen zerbrechen wieder – und sollte gemeinsam eine Wohnimmobilie gekauft worden sein, lassen die Streitigkeiten nicht lange auf sich warten.

Beitrag zum Eigenheim

Das größte Problem in diesem Zusammenhang resultiert aus den vielen denkbaren Konstellationen. Paare können den Immobilienerwerb ganz unterschiedlich regeln. So kommt es z.B. gelegentlich vor, dass beide Personen als Eigentümer im Grundbuch eingetragen sind, letztlich aber nur eine Person bezahlt bzw. Eigenkapital einsetzt oder für die Darlehensraten aufkommt. Ebenso kann es sein, dass eine Person zwar kein Geld eingesetzt, dafür jedoch umfassende Eigenleistungen erbracht hat. Ebenso ist es möglich, dass sich beide Personen gleichermaßen an der Immobilie finanziell beteiligt haben.

Zugegeben: Bei Verheirateten gibt es genauso viele Konstellationen und auch dort drohen Beziehungen in die Brüche zu gehen. Allerdings gibt es einen großen Unterschied: Im Vergleich zu unverheirateten Paaren ist die rechtliche Grundlage viel klarer. Wenn z.B. geheiratet und kein Ehevertrag geschlossen wurde, gilt beim Güterstand die Zugewinngemeinschaft. Im Falle einer Trennung wird der erlangte Zugewinn ermittelt und aufgeteilt. Bei Unverheirateten gibt es diese Regelung hingegen nicht. Damit besteht ein erhöhtes Risiko, dass schlussendlich eine Person als großer Verlierer aus dem Streit hervorgeht und im schlimmsten Fall mit leeren Händen dasteht.

Eine vertragliche Absicherung ist sinnvoll

In Anbetracht eines solchen Risikos kann sämtlichen unverheirateten Paaren, die gemeinsam ein Eigenheim erwerben möchten, nur zur einer professionellen Absicherung geraten werden. Die sieht vor, dass beide Seiten einen Partnerschaftsvertrag schließen. Im Vertrag regeln sie Eigentumsverhältnisse und legen zugleich fest, wer welche Leistungen erbringt. Es lässt sich sogar vereinbaren, wer welchen Anteil an der monatlichen Darlehensrate zu leisten hat.

Gerade mit der Finanzierung geht eine wesentlich größere Verpflichtung einher, als es den meisten Menschen bewusst ist. Heute ist es nicht ungewöhnlich, dass beide Partner den Darlehensvertrag unterschreiben. Damit verpflichten sie sich zur fortlaufenden Aufbringung der Darlehensraten – und zwar bis zum Ende der im Darlehensvertrag festgehaltenen Zinsbindung. Eine Trennung berechtigt nicht dazu, aus dem Vertrag auszusteigen. Die Verpflichtung, Darlehensraten zu leisten, besteht weiterhin.

Am besten vom Rechtsexperten beraten lassen

Die Ausarbeitung eines Partnerschaftsvertrags setzt umfassende juristische Kenntnisse voraus. Deshalb sollten sich Paare vor dem geplanten Immobilienerwerb an einen Spezialisten für Eherecht wenden. Eventuell ist es auch möglich, den Vertrag vom Notar ausarbeiten zu lassen, bei dem später der Immobilienkauf besiegelt wird. Oft fällt es Paaren dann leichter, über dieses meist als unangenehm empfundene Thema zu sprechen – immerhin ist absehbar, dass sämtliche Vorbereitungen am Ende zum gewünschten Erwerb der Immobilie führen.

Wer diesen Weg nicht gehen möchte, könnte alternativ über eine Heirat nachdenken. Sie würde ebenfalls klare rechtliche Verhältnisse verschaffen, insbesondere wenn noch vor dem Kauf des Eigenheims geheiratet wird.

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