Weiterverkauf der Baufinanzierung durch Zusatzklausel vermeiden

Es ist schon häufiger vorgekommen, dass Banken ihre Immobiliendarlehen an andere Geldinstitute verkauft haben. Bei diesem Schritt geht es zumeist um die Auslagerung von Risiken. Eine Bank, die diesen Schritt wählt, hat mit ihren Kunden anschließend nichts mehr zu tun: Der neue Ansprechpartner für die Kunden ist in der Regel immer der Käufer.

Im Grunde kann einem als Kunde bei einem solchen Verkauf nicht viel passieren. Dennoch ist die Angst sehr groß. In Medienberichten haben schon viele Leute einmal von solchen Verkäufen und anschließend eingeleiteten Zwangsversteigerungen gehört. Erst in der vergangenen Woche wurde in mehreren Medien über die Westdeutsche Immobilienbank berichtet: Die Direktbank hat ihr Privatkundengeschäft mit Baufinanzierungen in eine Zweckgesellschaft ausgelagert.

Es gibt Bauherren und Immobilienkäufer, denen es vor diesem Schritt graut. Glücklicherweise besteht heutzutage die Möglichkeit, gegen einen Darlehensverkauf abzusichern. Dies ist ganz einfach möglich: Mit dem Darlehensgeber bzw. der Bank muss eine entsprechende Vereinbarung getroffen werden. In der Vereinbarung muss sinngemäß stehen, dass eine Weiterverkauf oder eine Auslagerung des Darlehens nicht erfolgen wird bzw. das Geldinstitut zu diesem Schritt nicht berechtigt ist.

Mittlerweile gibt es sogar einige Banken, die eine solche Klausel automatisch in ihre Verträge einbauen und somit dem Kunden einen zusätzliches Argument liefern, die Finanzierung bei ihnen abzuschließen. Andere Banken bieten diese Leistung ebenfalls an, erheben jedoch eine Gebühr oder sie nehmen einen Zinsaufschlag vor. Andere Banken erlauben eine entsprechende Klausel in ihrem Vertragswerk nicht. Wer sich absichern möchte, sollte auf eine solche Vertragsklausel bestehen: Wenn Sie vom Darlehensgeber akzeptiert wird, ist ausreichende Sicherheit geboten.

Weiterverkauf der Baufinanzierung durch Zusatzklausel vermeiden

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