Wohnimmobilienkreditrichtlinie: Abgelehnte Finanzierungszusagen bleiben die Ausnahme

Zahlreiche Haushalte möchten die gegenwärtig so niedrigen Hypothekenzinsen nutzen und ihren Traum vom Eigenheim verwirklichen. Doch inzwischen ist eine gewisse Verunsicherung festzustellen. Einige potentielle Bauherren und Käufer fragen sich, ob sie überhaupt eine Finanzierungszusage erhalten. Grund für die Verunsicherung ist die in diesem Jahr in Kraft getretene Wohnimmobilienkreditrichtlinie (WIKR).

Aus besagter EU-Richtlinie sind Gesetze hervorgegangen, die das Feld der privaten Baufinanzierung stärker regulieren. Unter anderem wird den Banken vorgeschrieben, auf welche Kriterien sie bei der Vergabe ihrer Immobiliendarlehen zu achten haben. Im Allgemeinen gilt, dass die Darlehensvergabe erschwert wurde. Einige Menschen befürchten nun, sie könnten deshalb keine Immobilienfinanzierung erhalten.

WIKR dient dem Schutz der Darlehensnehmer

Trotzdem darf das verabschiedete Gesetz nicht als Schikane der Bürger betrachtet werden. Im Gegenteil: Es dient dem Schutz der Verbraucher. Leider kommt es immer wieder vor, dass sich Haushalte für den Erwerb eines Eigenheims entscheiden, obwohl sie die Immobilienfinanzierung langfristig betrachtet nicht tragen können.

Zugegeben, in Deutschland treten solche Fälle eher selten auf. In einigen EU-Mitgliedsstaaten ist die Situation jedoch eine andere. Dementsprechend sah sich die EU Kommission dazu gezwungen, entsprechend einzugreifen eine Richtlinie zu verabschieden.

Auswirkungen bei der Darlehensvergabe

Aufgrund der WIKR müssen Banken vor einer Darlehensvergabe prüfen, ob sich der Antragsteller in der Lage befindet, die Immobilienfinanzierung langfristig zu tragen. Hierbei ist ein langfristiger Betrachtungszeitraum heranzuziehen. Die Bank muss also auch Tilgungen und sogar einen möglichen Anstieg der Hypothekenzinsen in ihrer Kalkulation berücksichtigen.

Sollte sich abzeichnen, dass es finanziell zu eng wird, darf die Bank kein Darlehen vergeben. Allerdings geschieht dies in der Praxis eher selten. In Deutschland haben die Banken schon seit jeher an strengen Richtlinien zur Vergabe von Immobiliendarlehen festgehalten. Dementsprechend hat sich nach dem Inkrafttreten der WIRK gar nicht so viel geändert.

Im Übrigen gilt es in Deutschland schon seit lange als üblich, Immobiliendarlehen an Zinsbindungen zu koppeln. Eine Zinsbindung stellt sicher, dass der Zinssatz fixiert ist und sich deshalb nicht unmittelbar verändern kann. Für den Darlehensnehmer bedeutet dies eine verbesserte Zinssicherheit.

Vorteile bei der Beratung zur Baufinanzierung

Die WIKR hat das Feld der privaten Baufinanzierung auch in anderen Bereichen verändert. Eine weitere Neuerung besteht darin, dass nicht mehr jedermann dazu berechtigt ist, potentielle Darlehensnehmer zu beraten und ihnen im Anschluss passende Darlehen zu vermitteln.

In den letzten Jahren geschah dies zunehmend häufiger. Bauträger oder Makler haben ihren Kunden nicht nur die Immobilien, sondern auch ergänzende Finanzierung angeboten. Dieser Praxis wurde ein Riegel vorgeschoben. Weil diese Berater meist einem vollkommen anderen Kerngeschäft nachgehen, mangelte es oftmals an der Kompetenz in Sachen Immobilienfinanzierung. Fehlberatungen, die Kunden am Ende teuer zu stehen kommen, waren nicht auszuschließen.

Heute können solche Anbieter zwar noch als Tippgeber für Baufinanzierungen in Erscheinung treten und konkrete Berater empfehlen, jedoch ihre Kunden nicht mehr selbst zur Finanzierung beraten. Der Vorteil für den angehenden Besitzer eines Eigenheims besteht darin, eine kompetente Beratung zu erhalten.

Wer rund um die Immobilienfinanzierung beraten und Darlehen vermitteln möchte, muss sich im Besitz einer entsprechenden Gewerbeerlaubnis befinden. Diese kann nur durch nachgewiesene langjährige Fachkompetenz oder durch erfolgreiches Bestehen einer Prüfung erlangt werden.

Wohnimmobilienkreditrichtlinie: Abgelehnte Finanzierungszusagen bleiben die Ausnahme

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