- Tarifwechsel
- Möglich sind zwei Varianten des Tarifwechsels: Mit Risikoprüfung, wenn der Versicherte eine Erhöhung des Versicherungsschutzes beantragt Ohne Risikoprüfung, wenn die Erhöhung tariflich bestimmt wird, bei Leistungsanpassung oder Leistungsminderung durch Umstellung in den Beihilfetarif Bei einer Leistungsminderung oder z. B. -umstellung auf einen Beihilfetarif
- Telefonkosten im Krankenhaus
- Im Rahmen eines Kostenübernahmetarifs der Wahlleistungen wird in der Regel die Bereitstellung eines Telefonapparates (Anschlussgebühren) übernommen, die Telefongebühren sind jedoch vom Versicherten zu tragen.