Hinweisgebersystem

Unser Hinweisgebersystem ermöglicht es allen Personen, Hinweise anonym und ohne Risiko persönlicher Konsequenzen zu melden

Vorgehensweise

Der Schutz der Hinweisgeber steht für uns an oberster Stelle. Daher haben wir Maßnahmen getroffen, um diesen Schutz auch durch unseren externen Anbieter zu gewährleisten.

  • 1

    Melden von Verstößen

    Du kannst Hinweise auf Verstöße abgeben, die Du im Zusammenhang mit Deiner beruflichen Tätigkeit erlangt hast – von Gesetzesverletzungen bis zu Verstößen gegen interne Vorschriften.

  • 2

    Eingangsbestätigung

    Sofern eine Kontaktaufnahme möglich ist, erhältst Du innerhalb von sieben Kalendertagen eine Eingangsbestätigung. Mit Kennung und Passwort verfolgst Du den Bearbeitungsstand auf der Meldeplattform.

  • 3

    Prüfung und Bearbeitung

    Jede Meldung wird von der zuständigen Meldestelle geprüft und bearbeitet. Dazu können Rückfragen, interne Untersuchungen oder Weiterleitungen an zuständige Stellen gehören.

  • 4

    Rückmeldung

    Innerhalb von drei Monaten nach der Eingangsbestätigung erhältst Du grundsätzlich eine Rückmeldung über geplante oder ergriffene Folgemaßnahmen – soweit Nachforschungen und Rechte Dritter dies nicht beeinträchtigen.

Zugang zur Meldeplattform

Du kannst Deinen Hinweis vertraulich und anonym über unsere Meldeplattform übermitteln.

Grundsätze

Wir verpflichten uns, Hinweisgebende zu schützen und Verstöße vertraulich sowie nach den Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes zu bearbeiten.

Anonymität

Du kannst Deinen Hinweis anonym über die Meldeplattform abgeben. Rufe den geschützten Kommunikationsbereich regelmäßig auf, um Rückfragen zu beantworten und den Bearbeitungsstand zu verfolgen.

Vertraulichkeit

Deine Identität und die betroffener Personen werden vertraulich behandelt. Zugriff erhalten nur befugte Personen – eine Offenlegung erfolgt ausschließlich in gesetzlich vorgesehenen Fällen.

Schutz vor Repressalien

Wir verpflichten uns, Hinweisgebende zu schützen und dulden keinen Druck oder Diskriminierung. Benachteiligungen aufgrund einer zulässigen Meldung sind gesetzlich verboten.

Freiwilligkeit

Die Nutzung der Meldeplattform ist freiwillig. Personenbezogene Angaben machst Du freiwillig – unabhängig davon kannst Du Dich auch an eine externe Meldestelle wenden.

Datenschutz

Deine Daten verarbeiten wir ausschließlich zur Entgegennahme, Prüfung und Bearbeitung Deines Hinweises. Rechtsgrundlagen sind unter anderem das HinSchG und die DSGVO.

Unschuldsvermutung

Für betroffene Personen gilt die Unschuldsvermutung. Sie gilt, solange keine rechtskräftige Verurteilung wegen eines gemeldeten Verstoßes vorliegt.

Wir danken Dir

Für Deine Unterstützung bei der Wahrung von Compliance und der Sicherstellung ethischer Standards in unserem Unternehmen sind wir Dir dankbar.