Diese Fördermittel dürfen Sie sich als Bauherr nicht entgehen lassen

Jeder Bauherr hat schon von Fördermitteln gehört. Doch nur die wenigsten kennen sich mit der Materie aus. Als Folge kommt es in der Praxis immer wieder vor, dass die Möglichkeiten nicht ausgeschöpft werden. Nachfolgend haben wir grundlegende Informationen rund um die Förderung von Bauvorhaben zusammengetragen.

Diese Fördermittel dürfen Sie sich als Bauherr nicht entgehen lassen

Arten der Förderung im Überblick

Es gibt zwei Arten der Förderung, nämlich Förderdarlehen und Zuschüsse. Die Darlehen zeichnen sich durch ihre vergünstigten Zinssätze aus. In anderen Worten: Ein Förderdarlehen ist beim Zinssatz oftmals günstiger als ein reguläres Immobiliendarlehen. Durch Einbindung eines solchen Darlehens in die Finanzierung ist es möglich, die Finanzierungskosten nachhaltig zu senken.

Zuschüsse sind wiederum Beträge, die direkt an den Bauherrn fließen. Im Gegensatz zu einem Darlehen ist keine Rückzahlung notwendig. Kein Wunder, dass das Interesse an Zuschüssen besonders groß ist.

Was gefördert wird

Die am häufigsten in Anspruch genommene Förderung ist das Wohneigentumsprogramm der KfW. Die Förderbank der Bundesrepublik unterstützt auf diesem Weg alle Privatpersonen, die zum ersten Mal Wohneigentum erwerben. Es wird ein Darlehen mit vergünstigtem Zinssatz angeboten. Der Zinsvorteil ist jedoch nicht immer groß. Daher ist zu prüfen, ob die Einbindung tatsächlich Sinn macht.

Ebenso fördert die KfW den Bau von Niedrigenergiehäusern. Es wird zwischen verschiedenen Gebäudetypen unterschieden, weshalb der Energiebedarf von großer Bedeutung ist. Im Vergleich zum Wohneigentumsprogramm locken hier deutlich größere Zinsvorteile, weshalb die Einbindung oft empfehlenswert ist – sofern die Immobilie den Förderbedingungen gerecht wird.

Bauherren und Modernisierer, die ihre Eigenheime mit modernen Heiztechnologien ausstatten, können oft ergänzende Zuschüsse beantragen. So wird unter anderem der Einbau von Pelletsheizungen und Wärmepumpen gefördert. Auch hier stammen die Fördergelder von der KfW.

Baukindergeld

Seit dem vergangenen Jahr steht mit dem Baukindergeld ein weiterer Fördertopf bereit. Er steht ausgewählten Familien zur Verfügung, d.h. unter Berücksichtigung von Einkommen und Vermögenssituation ist eine zusätzliche Förderung erhältlich. Es handelt sich um einen Zuschuss um bis zu 12.000 Euro je Kind, der nicht zurückgezahlt werden muss. Doch aufgepasst, die Förderung endet am 31. März 2021.

Möglichkeit der lokalen Förderung prüfen

Nicht nur die KfW stellt Fördermittel zur Verfügung. Viele Bundesländer haben eigene Förderprogramme aufgelegt, die ergänzend verfügbar sind. Deshalb ist es umso hilfreicher, sich von einem Spezialisten vor Ort beraten zu lassen – sofern er mit den regionalen Förderprogrammen vertraut ist. Dies ist im Übrigen auch unser Ansatz. Obwohl wir bundesweit agieren, werden unsere Kunden stets regional betreut, damit eine optimale Beratung gewährleistet ist.

Sollten auch Sie einen Immobilienerwerb planen und sich auf der Suche nach einer zinsgünstigen Finanzierung befinden, stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

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